Heute wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetztes im Bundestag beschlossen. Hierfür hat die Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion lange mitgekämpft. Nun wurde beschlossen, dass sogenannte Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner*innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen künftig verboten sind. Durch eine Beratung erhalten ungewollt schwangere Frauen Zugang zu verlässlichen Informationen.
Carsten Träger, Co-Vorsitzender der SPD-Landesgruppe Bayern: „Frauen haben ein Recht darauf, sich selbstbestimmt und informiert für oder gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft zu entscheiden. Auf ihrem Weg zu Beratung werden schwangere Frauen aber zunehmend durch selbsternannte Lebensschützer*innen bedrängt und unter Druck gesetzt. Das ist unerträglich und muss unterbunden werden: Gehsteigbelästigungen werden künftig in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen verboten und Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet.“
Dr. Carolin Wagner, Co-Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Bayern: „Die Entscheidung für den Abbruch einer Schwangerschaft trifft keine Frau leichtfertig! Dem Weg zur Arztpraxis oder Tagesklinik gehen meist emotional belastende Wochen voraus. Sogenannte Lebensschützer*innen, die vor diesen Arztpraxen dann für die ungeborenen Kinder beten oder Bilder von Föten zeigen, zielen darauf ab, den betroffenen Frauen ihr Recht auf selbstbestimmte Entscheidung in Abrede zu stellen. Das ist nicht hinnehmbar. Mit dem Verbot zur Gehsteigbelästigung stärken wir die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen.“
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern sowie zuständige SPD-Berichterstatterin im Rechtsausschuss: „Gehsteigbelästigungen behindern die Schwangeren in ihren Rechten, stören die gesetzlich gewährleistete ergebnisoffene Beratung und tragen zu einer schlechten medizinischen Versorgungslage bei. Denn wegen Gehsteigbelästigungen entscheiden sich viele Ärztinnen und Ärzte dagegen, Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis durchzuführen oder öffentlich und sachgerecht über diesen Eingriff zu informieren. Deswegen ist es gut, dass wir diesen Belästigungen einen klaren Riegel vorschieben. Dazu gehört auch ein Verbot von Behinderungen derjenigen, die in Arztpraxen, Kliniken und Beratungsstellen arbeiten. In den Gesetzesverhandlungen haben wir uns als Sozialdemokratinnen erfolgreich für einen niedrigschwelligen Schutz der Frauen eingesetzt und klargestellt, dass sich eine Schwangere nicht gegen die Belästigungen wehren muss.“