„Albert Füracker kämpft für die Freiheit der Steuerhinterzieher, Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer“
In der EU soll künftig eine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld gelten. Die Mitgliedsstaaten haben in Brüssel eine Grenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen ab dem Jahr 2027 sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen. Die Bargeldobergrenze gilt dabei nur für gewerbliche Verkäufe, nicht für private. Wer also etwa sein Auto direkt vom Nachbarn kauft, darf dieses weiterhin in unbegrenzter Höhe bar bezahlen - außer der Nachbar ist ein Autohändler. Dazu Michael Schrodi, MdB: „Wer wie der bayerische Finanzminister Albert Füracker die Bargeldzahlung im Bereich von über 10.000 Euro im gewerblichen Zusammenhang – ganz im AfD-Sound – als ‚Freiheit‘ verteidigt, der verteidigt in Wirklichkeit die Freiheit von Steuerhinterziehern, Schwarzgeldzahlern und -empfängern, Geldwäschern und Terrorismusfinanzierern. Das ist eines Finanzministers nicht würdig.“
Die neue Regelung dient auch dem Bürokratieabbau, den die bayerische Staatsregierung stets ankündigt und nie umsetzt. Durch die neue Bargeld-Obergrenze würde die bisher notwendige Offenlegung der Herkunft des Bargeldes und die Erfassung und Aufbewahrung dieser Daten bei Barzahlungen über 10.000 Euro entfallen. Sie leistet also einen Beitrag zu Datenschutz im privaten Bereich und zu Bürokratieabbau für das Gewerbe.
Ganz im Stile der AfD unterstellt der bayerische Finanzminister, EU und Bundesregierung strebten die vollständige Abschaffung von Bargeld an. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Mit einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel soll sichergestellt werden, dass Euro-Bargeld bestehen und verfügbar bleibt und weiterhin von allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen im Euroraum angenommen werden muss.