Zum SPD-Antrag (Drucksache 17/8455) den kooperativen Bildungsföderalismus mit einem neuen Grundgesetzartikel zu stärken, der gestern Nacht im Deutschen Bundestag diskutiert wurde, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion Marianne Schieder:
Bildung ist die wichtigste Ressource unseres Landes. Sie ist gleichzeitig Garant für eine stabile Demokratie, für unser aller Wohlergehen und Basis für eine gelingende Zukunft. Gerade deshalb ist unverständlich, dass der Bund die Länder und Kommunen bei der Bildungspolitik nicht unterstützen darf.
Daher hat die SPD bereits Anfang 2012 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um das sogenannte Kooperationsverbot im Grundgesetz abzuschaffen. Damit sollte es möglich werden, dass der Bund die Länder und Kommunen unterstützt, ohne die Bildungshoheit der Länder in Frage zu stellen.
Hinter dem Antrag steht nicht nur die Bundestagsfraktion, sondern alle SPD-geführten Bundesländer. Leider war die schwarz-gelbe Koalition in Bundestag nicht zu einer Zustimmung zu bewegen. Union und FDP vergeben damit eine einmalige Chance und die Perspektive, auf breiter Basis die Bildung in diesem Land zu fördern.
Auch für Bayern wäre dies Schritt mehr als hilfreich. Gerade in dieser Woche hat eine aktuelle Bertelsmann-Studie erneut gezeigt, dass wir mehr öffentliche Mittel für die Bildung bräuchten, um die Bildungschancen von Kindern in geringerem Maße von ihrer Herkunft abhängig zu machen. Bayern war wieder einmal einer der Spitzenreiter, was den Zusammenhang zwischen Ausbildung und sozialer Herkunft der Eltern betrifft.
Mit einer umfassenden Abschaffung des Kooperationsverbotes, so wie es die SPD fordert, wäre dies möglich gewesen. Stattdessen will die Bundesregierung das Kooperationsverbot maximal für die Spitzenforschung aufweichen. Dem breiten Teil der Bevölkerung ist damit aber nicht geholfen.