Zur Diskussion um ein Rückkehrrecht in eine Vollzeitstelle erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern und der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Die Vorschläge zum Rückkehrrecht in eine Vollzeitstelle klingen verdächtig nach Wahlkampfgeklingel, zumal Kristina Schröder von vorne herein zugibt, dass es in diesem Jahr keine Umsetzung mehr geben wird. Das Thema ist zu wichtig, um auf Kosten der Teilzeitbeschäftigten Wahlkampf zu machen, ohne ihnen wirklich zu helfen.
Den Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit gibt es längst. Er wurde unter Rot-Grün eingeführt und ist geregelt in § 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Auch das BAG hat längst eindeutig in dieser Hinsicht entschieden.
Das Problem ist nicht die gesetzliche Grundlage, sondern die Tatsache, dass kaum eine Teilzeitkraft ihre Rechte kennt. Eine Info-Kampagne über die Rechte Teilzeitbeschäftigter ist aus Sicht der SPD wünschenswert und deckt sich gut mit dem medial orientierten Politikstil von der Leyens. Ich kann aber nur hoffen, dass die beiden Ministerinnen hier besser zusammenarbeiten als beim Thema Quote.
Davon abgesehen bin ich gespannt, welche konkrete Weiterentwicklung die beiden Ministerinnen planen. Ein erster wichtiger Schritt wäre aus Sicht der SPD, dass Arbeitnehmer künftig auch befristet in Teilzeit gehen können und anschließend wieder ihre alte Arbeitszeit gilt. Dies wäre eine nur kleine gesetzliche Änderung, die vielen Frauen sehr helfen und spätere Rechtsstreitigkeiten über die Aufstockung der Arbeitszeit gar nicht erst aufkommen ließe. Darüber hinaus ist eine generelle Ausweitung des Rückkehrrechts geboten.