„Der §175 ist seit 1994 Geschichte. Es dauerte noch 23 Jahre, bis der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschieden konnte, dass die Opfer dieses Unrechtsparagraphen entschädigt und rehabilitiert werden. Weitere drei Jahre mussten noch ins Land gehen, bis sich das Ministerium der Verteidigung dazu durchringen konnte auch das Leid der Soldatinnen und Soldaten anzuerkennen. Diesen Schritt zur Wiedergutmachung begrüße ich aus vollem Herzen.
Eine aktuelle Studie des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr hat sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. So wurden beispielsweise von 1981-1991, also in einer bereits liberalen Zeit, noch immer 55 interne Entscheidungen der Truppendienstgerichte verzeichnet.
Das endlich ein Umdenken in der Bundeswehr stattgefunden hat, stimmt mich für die Zukunft positiv. Denn die Bundeswehr muss sich grundsätzlich neu ausrichten; offener und diverser werden. Die jetzige Entscheidung der Verteidigungsministerin ist daher ein gutes Zeichen, dass sie den offenen Kurs ihrer Vorgängerin beibehält. Bei einer steigenden Zahl von internationalen Konflikten kann es sich die Bundeswehr nicht leisten, konservativ und rückständig zu sein. Sie braucht das beste Personal -- die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität spielt dafür keine Rolle. Bei allem Licht bleibt aber immer noch ein Schatten, denn leider kommt der Wandel für viele Soldatinnen und Soldaten zu spät.“