Karl-Heinz Brunner: Die Insolvenzantragspflicht wird verlängert

11. August 2020

Der von der Bundesjustizministerin eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes wird im September im Bundestag beraten. Es ist richtig, die Insolvenzantragspflicht weiter auszusetzen, damit Unternehmen und Arbeitsplätze gerettet werden und Gläubigern eine echte Chance gegeben wird, ihre Forderungen auch realisiert zu bekommen.

Karl-Heinz Brunner, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Insolvenzrecht und Sprecher für Recht- und Verbraucherschutz der SPD-Landesgruppe Bayern, begrüßt die Initiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ausdrücklich, die Insolvenzantragspflicht bis Ende März 2021 weiter auszusetzen: "Uns allen ist bewusst, dass der wirtschaftliche Einbruch Ende September noch nicht überwunden sein wird. Es ist deshalb richtig, wenn Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet sind, weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote zu sanieren. Nur so können Unternehmen und Arbeitsplätze gerettet werden und Gläubigern wird eine echte Chance gegeben, ihre Forderungen auch realisiert zu bekommen. Eine Insolvenz mit einer Miniquote nützt niemandem. Alles andere gefährdet Arbeitsplätze und lässt Gläubiger ins Leere laufen."

Die Hände in den Schoß zu legen und sehenden Auges Insolvenz vor Sanierung zu riskieren, wie es die FDP wolle, sei zynisch, so Brunner. Dass dies natürlich nicht bei Zahlungsunfähigkeit gelte, sei selbstredend.