Zusätzliche Fördergelder für Klimaschutz in Kommunen ab dem 1. August

29. Juli 2020

Das Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung beinhaltet zusätzliche Fördergelder in Höhe von 100 Millionen Euro für den kommunalen Klimaschutz. Die Gelder werden vom Bundesumweltministerium zur Verfügung gestellt und können ab dem 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 abgerufen werden.

„Viele bayerische Kommunen gehen beim Klimaschutz beispielhaft voran und investieren in modellhafte Maßnahmen. Nicht umsonst wurden inzwischen schon mehr als 50 Kommunen in ganz Bayern für ihr Engagement im Klimaschutz mit dem European Energy Award ausgezeichnet“, sagt Marianne Schieder, Vorsitzende der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion. „Wir wollen nun verhindern, dass diese gute Entwicklung aufgrund anderweitiger finanzieller Belastungen durch die Corona-Pandemie ins Hintertreffen gerät. Deshalb unterstützen wir die Kommunen in diesen herausfordernden Zeiten mit zusätzlichen Fördergeldern bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzmaßnahmen. Der Klimaschutz darf wegen Corona nicht auf der Strecke bleiben.“

Die Gelder können unter anderem für die Förderung des Radverkehrs und kommunale Klimaschutz-Modellprojekte beantragt werden. Für finanzschwache Kommunen ist unter bestimmten Bedingungen sogar eine Vollfinanzierung ihrer Klimaschutzmaßnahmen möglich. Außerdem wird der Kreis der Kommunen, die Gelder beantragen können, erweitert.

„Wir haben uns in Deutschland anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt. Eine konkrete Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 ist die Stärkung des Radverkehrs als klimafreundliche Mobilitätsform. Deshalb fördern wir gezielt investive regionale Modellprojekte aus diesem Bereich“, erläutert Marianne Schieder.

In den Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen noch erhebliche Potenziale zur Einsparung klimarelevanter Treibhausgase. „Beantragt werden können die Gelder deshalb beispielsweise auch für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, Digitalisierung sowie Stärkung der Kreislaufwirtschaft,“ fügt Marianne Schieder hinzu. „Somit kommt die Förderung Kommunen, kommunalen Unternehmen, Sportvereinen, kulturellen Einrichtungen oder auch Hochschulen zu Gute, die durch ihre Projekte zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen beitragen.“

Die Auswahl zur Förderung für investive regionale Projekte zur Stärkung des Radverkehrs sowie für investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren.

Zudem wurden die Förderbedingungen von drei kommunalen Förderprogrammen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) verbessert:

  • In der Kommunalrichtlinie werden die Förderquoten um jeweils zehn Prozentpunkte in allen Förderschwerpunkten erhöht.
  • Die Förderquote im Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr" erhöht sich von 75 Prozent auf bis zu 80 Prozent.
  • Im Förderaufruf "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" ändert sich die Förderquote von 70 Prozent auf bis zu 80 Prozent.

Die genauen Förderbedingungen sind auf der Website der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zu finden: https://www.klimaschutz.de/