Ab dem 24.07.2020 können Reisebusunternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, Hilfsgelder in Höhe von 170 Millionen Euro abrufen. Die Soforthilfe für die notleidende Bustouristikbranche wird aus Mitteln des Bundesverkehrsministeriums bereitgestellt.
„Ich freue mich, dass die Unternehmen jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten, denn die Reisebusbranche hat Corona besonders hart getroffen. Wegen der Pandemie hatten Bund und Länder Mitte März ein Verbot von Busreisen beschlossen, gleichzeitig liefen die Fixkosten aber weiter. Auch viele bayerische Reisebusunternehmer mussten deshalb um ihre Existenz fürchten. Betroffene Busunternehmen können nun ab 24.07.2020 die Hilfsgelder abrufen, um so die teilweise sehr hohen Kosten für stillgelegte Busse zu begleichen“, erklärt Marianne Schieder, Vorsitzende der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion.
Das BMVI hat folgende Eckpunkte der Finanzierungsregelung bekannt gegeben:
Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.
Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.
Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.
Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24.07.2020 auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: https://www.bag.bund.de