Der Bundestag wird heute Änderungen am Arbeitnehmer-Entsendegesetz beschließen, mit denen die novellierte EU-Richtlinie von 2018 umgesetzt wird. Dazu erklärt Bernd Rützel, arbeitsrechtspolitischer Sprecher der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion:
"Nach 20 Jahren musste das Gleichgewicht neu austariert werden zwischen der Dienstleistungsfreiheit auf der einen Seite und den Rechten der entsandten Beschäftigten auf der anderen Seite. Mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie schützen wir entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Betrug und Ausbeutung und sorgen für eine EU-weite Gleichbehandlung der Arbeitgeber.
Bisher waren für entsandte Beschäftigte nur Mindestbedingungen garantiert. Das weiten wir heute deutlich aus. Was in Deutschland gesetzlich oder in bestimmten Tarifverträgen für die Entlohnung gilt, muss künftig für alle gezahlt werden – ob mit einem deutschen Arbeitsvertrag angestellt oder entsandt. Das gilt für verschiedene Lohnstufen, Zulagen und Sachleistungen, die Teil der Entlohnung sind. Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten dürfen nicht mehr vom Lohn abgezogen werden.
Um die Einhaltung der Regeln besser kontrollieren zu können, weiten wir mit dem Gesetz die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Überprüfung von Betrieben aus. Dafür werden 1.000 zusätzliche Stellen beim Zoll geschaffen.
Außerdem ist es uns gelungen, die Mittel für „Faire Mobilität“ zu verstetigen. „Faire Mobilität“ ist ein Projekt des DGB, das einen Großteil seiner Finanzierung aus dem Haushalt des BMAS erhält. Mit neun Beratungsstellen werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedsstaaten in ihrer eigenen Sprache dabei unterstützt, gerechte Löhne und faire Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt durchzusetzen. Die Mittel werden aufgestockt und verstetigt.
Das geeinte Europa bietet uns viele Freiheiten. Wir kümmern uns darum, dass es dabei fair zugeht.“