Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Ausschuss für Bildung und Forschung zu den Plänen von Bildungsministerin Karliczek, das Aufstiegs-BAföG zu reformieren:
„Mit der BAföG-Novelle haben wir die Bedingungen für Studierende verbessert. Mit der Mindestausbildungsvergütung macht die Novelle des Berufsbildungsgesetzes das Gleiche für unsere Auszubildenden. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir nun auch die berufliche Weiterbildung anpacken, um sie weiterhin als den zentralen Schlüssel für den Fachkräfteerhalt zu stärken.
Ich freue mich, dass die angekündigten Reformierungsvorschläge zum Aufstiegs-BAföG stark unseren Forderungen entsprechen. Sie entlasten künftige Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Vollzeitmaßnahme, die immerhin fast die Hälfte aller AFBG-Geförderten ausmachen. Sie bekommen anstatt eines hälftigen bald einen Vollzuschuss an ihren Unterhaltskosten und bringen mit dem erhöhten Kinderzuschlag die Vereinbarkeit von Weiterbildung und Familie ein großes Stück voran. Auch die höheren Zuschüsse für Maßnahme- und Prüfungsgebühren sind zu begrüßen, denn damit beteiligt sich der Staat künftig zur Hälfte an den dafür anfallenden Gebühren. Hürden zur Aufnahme einer Aufstiegsfortbildung werden somit spürbar reduziert.
Mit den angekündigten Vorschlägen kommen wir dem Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ein großes Stück näher, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung voranzubringen. Auch die Möglichkeit, eine Mehrfachförderung - beispielsweise vom Techniker zum Meister hin zum Betriebswirt - in Anspruch zu nehmen trägt dazu bei.
Daher freue ich mich auf den Gesetzentwurf und arbeite auf eine zügige Umsetzung der Novelle hin, damit bereits ab 2020 noch mehr Menschen in Bayern und in der ganzen Republik vom beliebten Aufstiegs-BAföG profitieren können.“