Zu den Forderungen der bayerischen Justizministerin Beate Merk die Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch zu verlängern, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, MdB Marianne Schieder:
Da reibt man sich schon die Augen, wenn man die Forderung von Frau Merk liest, die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch an Kindern zu verlängern. Die Forderung kann sich nur an ihre eigenen Bundestagskollegen richten. Seit November 2010, also schon über zwei Jahre, liegt im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der SPD vor. Seit zwei Jahren verhindern CSU, CDU und FDP dass der SPD-Entwurf beraten werden kann.
Ministerin Beate Merk sollte besser ihren CSU-Bundestagsabgeordneten klar machen, was ihre Aufgabe ist, nämlich die Hilfe für die Opfer sexueller Gewalt durchzusetzen. In Wildbad Kreuth wäre bestimmt Zeit gewesen.
Statt Worten müssen jetzt endlich Taten folgen. Die SPD ist dazu schon lange bereit. Wir sind damit die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich für eine deutliche Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen beim sexuellen Missbrauch auf 20 Jahre stark macht. Der Entwurf der Bundesregierung sieht dagegen keine Änderung im Bereich der strafrechtlichen Verjährung vor.
Ich fordere die bayerische Justizministerin auf: Handeln sie im Sinne der Opfer, setzen sie sich bei ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag durch. Die SPD haben sie hier an ihrer Seite.