Martin Burkert, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur im Deutschen Bundestag, und Rita Hagl-Kehl, Koordinatorin für den Bundesverkehrswegeplan in Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, zu den Einigungen beim Bundesverkehrswegeplan:
SPD und Union haben sich bei der letzten Verhandlungsrunde noch einmal auf einige wichtige Änderungen beim Bundesverkehrswegeplan einigen können. Wir freuen uns, dass wir für Bayern auf der Zielgeraden die Priorisierung einiger Projekte noch positiv beeinflussen konnten.
So soll bei zwei im Entwurf des Fernstraßenausbaugesetz genannten Projekten als Priorisierung nun der Vordringliche Bedarf vorgesehen werden, da dieses die Verkehrssituation vor Ort rechtfertigt. Es handelt sich um: • B12 Kempten/A7 bis Marktoberdorf/B472 • A6 Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern bis Autobahnkreuz Feuchtwangen Sechs bayerische Straßenprojekte sollen in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht hochgestuft werden: • B20 Grenzbrücke s Laufen • B131n OU Stopfenheim • B131n OU Theilenhofen • B131n OU Dornhausen • B131n OU Unterasbach • B299 OU Ursensollen
Die B304 OU Eglharting/Kirchseeon soll dagegen vom Weiteren Bedarf mit Planungsrecht in den Weiteren Bedarf hinabgestuft werden. Was die Schienenprojekte angeht, so sind wir froh, dass die so genannte Mottgersspange herausfallen soll. Das Projekt ABS/NBS Hanau – Würzburg / Fulda – Erfurt soll deshalb im Bundesverkehrswegplan nun eine Ergänzung, nämlich den Fernzughalt Aschaffenburg, bekommen.“