Koalitionsfraktionen bringen Antrag zum Wildtierschutz ins parlamentarische Verfahren ein. Mit dem Koalitionsantrag „Wildtierschutz weiter verbessern – Illegalen Wildtierhandel bekämpfen“, BT-Drs. 18/8707 setzen wir einen weiteren Baustein des Koalitionsvertrages um. Sowohl der Schutz für bedrohte Tierarten als auch der Tierschutz bei der Haltung werden verbessert. Dazu MdB Carsten Träger, zuständiger Berichterstatter in der SPD-Bundestagsfraktion:
„Der Handlungsdruck in Sachen Wildtierschutz ist groß. Der illegale Wildtierhandel beläuft sich laut WWF auf 19 Mrd. US-Dollar und ist so zu einer Gefahr für den Erhalt der Artenvielfalt geworden. Auch in Deutschland hat sich die zunehmende Nachfrage nach Wildtieren zum Teil problematisch entwickelt. Dies zeigt sich beispielsweise anhand den unhaltbaren Zustände auf manchen Wildtier-Börsen oder an Unfällen mit gefährlichen Wildtieren. Der von der Koalition heute eingebrachte Antrag ‚Wildtierschutz weiter verbessern – Illegalen Wildtierhandel bekämpfen‘ ist ein wichtiger Schritt für den Wildtierschutz.
Wir setzen entlang der drei Elemente Regulierung der legalen Naturentnahmen, Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels und Haltungsbedingungen von Wildtieren in Deutschland an, um Verbesserungen zu erreichen. Die Bundesregierung fordern wir auf, strengere Regeln für Tierbörsen zu erlassen und ein bundeseinheitliches Konzept für einen Sachkundenachweis zur artgerechten Haltung von Wildtieren zu erbringen. Auch wird die Bundesregierung dazu aufgerufen, Maßnahmen zur Reglementierung des Internethandels mit Wildtieren zu prüfen.
Weiterhin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich nach dem Vorbild des US-Lacey-Acts auf europäischer Ebene für die Verabschiedung einer EU-Verordnung einzusetzen, die regelt, dass die Arten nicht mehr in die EU importiert werden dürfen, die im Herkunftsland geschützt sind und deren Fang und Export verboten ist, die aber keinem internationalen Schutzstatus unterliegen. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass die Ein- und Ausfuhr von Jagdtrophäen davon abhängig gemacht wird, dass die Jagd die freilebenden Populationen der jeweiligen Arten nicht schädigt.“