Der Nürnberger Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Burkert, äußert sich zur Public-Viewing-Verordnung:
In zehn Wochen ist es so weit: Am 10. Juni 2016 beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Die Vorbereitungen dafür laufen nicht nur bei der Nationalmannschaft, mit ihrem Freundschaftsspiel gegen Italien, sondern auch in Berlin:
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat vergangene Woche im Kabinett eine Verordnung vorgelegt, auf deren Grundlage die Kommunen Ausnahmegenehmigungen für Public-Viewing-Veranstaltungen während der Fußball-EM erteilen können. Damit können auch Spiele, die erst nach 20 Uhr stattfinden, auf Großleinwänden unter freiem Himmel übertragen werden.
"Gemeinsam draußen Fußball zu schauen ist in Deutschland bei Europa- und Weltmeisterschaften mittlerweile Tradition. Darum freue ich mich sehr, dass es auch in diesem Jahr eine Public-Viewing-Verordnung gibt", so Burkert.
Die Bundesländer müssen der Verordnung noch im Bundesrat zustimmen. Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzregeln aufgrund der Anstoßzeiten zum Teil erst um 21 Uhr an vielen Orten nicht eingehalten werden würden.
Fragen und Antworten zur Public-Viewing-Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums unter:
http://www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-faq/faq-detailansicht/?nocache=1&txirfaq_pi1[cat]=36