Gabriele Fograscher, zuständige Berichterstatterin und stellvertretende Vorsitzende der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion zum Parteiengesetz: Durch die aktuell im Bundestag beschlossenen Änderungen im Parteiengesetz wird die Saldierung für Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit wieder eingeführt, um reine Umsatzgeschäfte wie den Goldhandel der AfD unrentabel zu machen. Zudem werden die Beträge der staatlichen Teilfinanzierung an die parteispezifische Preisentwicklung angepasst.
Bisher erhöhen alle Einnahmen, also der Umsatz aus unternehmerischer Tätigkeit, die relative Obergrenze, die entscheidend ist, um zu verhindern, dass eine Partei überwiegend von Staatszuschüssen abhängig wird. Diese Regelung haben zwei Parteien in Deutschland für eine umstrittene Praxis genutzt. Sie haben Handel betrieben mit Gold und Geldscheinen, der zwar Umsatz aber nur geringen Gewinn oder sogar Verlust erbrachte. So wurde die relative Obergrenze aufgebläht, um mehr staatliche Zuschüsse erhalten zu können. Dieser Trick entspricht nicht dem Sinn des § 19a Abs. 4 des Parteiengesetzes. Deshalb führen wir die Saldierung wieder ein. In Zukunft ist nur noch der Gewinn Teil der Bemessungsgrundlage für die staatlichen Zuschüsse.
Die Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung werden an die Preisentwicklung angepasst. Das ist seit 2002 nicht mehr geschehen. Ab 2017 soll der Betrag für die Wählerstimmen, ebenso wie die relative Obergrenze, dynamisiert werden. Die Parteien insgesamt erhalten aber kein zusätzliches Geld, denn die absolute Obergrenze wird nicht angehoben. Es wird nur sichergestellt, dass die Verteilung der staatlichen Gelder durch die Preisentwicklung nicht verzerrt wird.
Des Weiteren wird neu geregelt, dass Parteien, die ihrer Rechenschaftspflicht nicht nachkommen und sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht abgeben, ihre Parteieigenschaft verlieren.
Mitgliedsbeiträge werden künftig für die Veröffentlichungspflichten mit Spenden zusammen gezählt, sodass die Betragsgrenzen für die Veröffentlichung öfter als bisher erreicht werden. Strafzahlungen aufgrund von Verstößen gegen das Parteiengesetz werden nicht mehr an Dritte verteilt, sondern fließen in den Bundeshaushalt zurück.
Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Transparenz, wie z.B. die separate Ausweisung von Parteiensponsoring oder die Einführung einer Höchstgrenze für Spenden, steht die SPD-Bundestagsfraktion offen gegenüber. Die SPD hatte dies schon früher, u. a. in ihrem Regierungsprogramm 2013 – 2017 gefordert.