Aktuell hat der Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beschlossen („Vergaberechtsmodernisierungsgesetz“). Durch die neuen Vorschriften werden zukünftig auch die Angestellten im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) besser geschützt.
Martin Burkert, Vorsitzender der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion und Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag erklärt: Jedes Jahr sind ca. 3000-5000 Eisenbahner von den negativen Auswirkungen von Ausschreibungsverfahren im SPNV bedroht.
In der Regel wird der Betrieb von Schienennetzen im SPNV alle 8-15 Jahre neu ausgeschrieben. Bisher mussten die Angestellten zusammen mit ihren Familien zittern. Gewann ein neues Unternehmen die Ausschreibung, drohte der bisherigen Belegschaft Arbeitsplatzverlust, Lohnkürzung, Umzug oder der Verlust sozialrechtlicher Errungenschaften.
Als SPD haben wir in dem vorliegenden Gesetz erreicht, dass nun ein Übergang der Beschäftigten vom alten auf den neuen Betreiber erfolgen soll. Zukünftig müssen triftige Gründe vorgebracht werden, wenn bei einer Neuvergabe eines SPNV-Netzes auf einen Personalübergang verzichtet wird. Das ist ein gutes und wichtiges Signal für die Beschäftigten im SPNV. Ich erwarte von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), dass Ausschreibungen im SPNV zukünftig mit Personal von statten gehen. Auf diese Weise wird es Sicherheit für die Abreitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben.