Martina Stamm-Fibich: Inkontinenzversorgung - Endlich kommen die Krankenkassen zur Vernunft

12. Dezember 2015

Die Erlanger SPD-Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich begrüßt den Kurswechsel der BARMER GEK in der Diskussion um die Ausschreibung von Inkontinenzhilfen. Die Abgeordnete hofft, dass die Entscheidung der BARMER GEK eine Signalwirkung auf andere Kassen haben wird. Die BARMER GEK hat als Reaktion auf auffällig niedrige Monatspauschalen der Anbieter das Vergabesystem der Ausschreibung gestoppt, um wieder zu dem System der Beitrittsverträge zurückzukehren.

Martina Stamm-Fibich: „Eigentlich hätte den Krankenkassen die Preisgestaltung der Anbieter schon längst spanisch vorkommen müssen. Eine qualitativ hochwertige Versorgung von Inkontinenzpatienten für unter zehn Euro ist schlichtweg unmöglich. Wir müssen endlich einen Weg finden, um allen Versicherten eine qualitätsgesicherte Versorgung ohne Aufzahlung zu ermöglichen. In keinem Fall dürfen Ausschreibungen automatisch mit Aufzahlungen durch die Versicherten verbunden sein.“

Bereits Anfang Juni dieses Jahres hatte die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier mit Titel „Hilfsmittelversorgung verbessern – Versorgungsqualität für Patienten stärken“ veröffentlicht und damit auf eine schnelle Regelung der Problematik gedrängt. Denn verschiedene Anbieter von Hilfsmitteln setzen ihre monatlichen Versorgungspauschalen bei einem äußerst niedrigen Niveau an. Deshalb konnten Patienten nur durch Zuzahlung eine angemessene qualitative Versorgung an Inkontinenzhilfen in Anspruch nehmen.

Im Positionspapier fordert die AG Gesundheit in sieben konkreten Punkten unter anderem die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung, die konsequente Kopplung der Ausschreibung an Qualitätskriterien sowie eine qualitätsgesicherte Versorgung ohne Aufzahlung.

Nach der Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den GKV-Spitzenverband und der Aufhebung der Ausschreibung durch die BARMER GEK ist nun das Gesundheitsministerium an der Reihe. Dort muss ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet werden. Um betroffenen Personen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, muss das BMG schnellstmöglich zur Lösung dieses sensiblen Problems beitragen, so die beiden Gesundheitspolitikerinnen.