Ewald Schurer: Haushaltsausschuss beschließt 420 Millionen Euro für neues Arbeitsmarktprogramm: Soziale Teilhabe

21. Mai 2015

Berlin – In seiner gestrigen Sitzung zum Nachtragshaushalt 2015 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf Antrag des zuständigen SPD-Berichterstatters für den Haushalt Arbeit und Soziales Ewald Schurer den Weg für das neue Bundesprogramm ‚Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ freigemacht. „Insgesamt haben wir Mittel in Höhe von 450 Millionen Euro für die kommenden drei Jahre in den Bundeshaushalt eingestellt. Dafür habe ich mich in den Verhandlungen persönlich stark gemacht. Dies ist ein wichtiges Signal für 10.000 Langzeitarbeitslose und rund 100 Jobcenter, die davon profitieren werden!“, freut sich der MdB Ewald Schurer. Noch bis zum 30. Juni 2015 können sich Jobcenter für die Teilnahme am Programm bewerben.

Primäres Ziel des neuen Bundesprogramms ist die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen. Es ergänzt und erweitert die vorhandenen gesetzlichen Eingliederungsleistungen der Jobcenter. Hierzu hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Schurer auch zahlreiche Gespräche mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern in Ebersberg, Erding, Freising und Ingolstadt geführt. Zur Zielgruppe gehören Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie Menschen mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft. „Damit reagieren wir darauf, dass Langzeitarbeitslose bislang von der guten Entwicklung des Arbeitsmarkts nur unzureichend profitiert haben“, bekräftigt der SPD-Haushaltspolitiker Schurer. „Wir schaffen unter anderem sozialversicherungspflichtige Stellen mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent, kombiniert mit intensiver Betreuung durch die Jobcenter. Jeder verdient eine Chance auf Teilhabe am Arbeitsmarkt!“

Zudem beschloss der Haushaltsausschuss in seiner gestrigen Sitzung, die Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 114 Millionen Euro aufzustocken. Damit werden Leistungsberechtigte der Regelbedarfsstufe 3 der Sozialhilfe, die nicht in einer stationären Einrichtung untergebracht sind, rückwirkend ab 2013 finanziell bessergestellt.