Zahlreiche Städte, Gemeinden und Kreistage in Bayern haben sich mit den geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) beschäftigt und in Resolutionen oder Beschlüssen ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht. Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages spricht nun den Kommunen jede Befassungs- oder Beschlusskompetenz zu den Abkommen ab.
„Mit Recht ist die Empörung vor Ort groß“, kommentiert Klaus Barthel, selbst stellvertretender Vorsitzender des für TTIP und CETA zuständigen Wirtschaftsausschusses im Deutschen Bundestag, „die Diskussion auf kommunaler Ebene ist schon deshalb richtig und notwendig, da so die Handelspolitik endlich aus dem Verborgenen geholt wird“. Ich bin für jede Debatte und jede Resolution in den Gemeinden dankbar. Nur so können die berechtigten Anliegen und Sorgen geklärt und die dringend notwendige Transparenz hergestellt werden“, meint Barthel. „Jede kommunale Ebene, jedes öffentliche Unternehmen, jedes Krankenhaus, jede Schule und jeder Wohlfahrtsverband kann durch Regelungen der Abkommen betroffen sein. Dafür gibt es im kommunalpolitischen Alltag genügend konkrete Anknüpfungspunkte, so dass der Wissenschaftliche Dienst mit seiner Behauptung des Mangels an spezifischem örtlichen Bezug in der Regel schief liegen dürfte.“
„In einer Kommune ist es eben das Bad oder andere Freizeiteinrichtungen, bei anderen die Energieversorgung und bei dritten der öffentliche Nahverkehr oder die Frage, welche Auflagen mit einer Ausschreibung verbunden sein dürfen. Ich empfehle daher, diesen konkreten Bezug im Falle einer Beschlussfassung sicherheitshalber herzustellen. Dann kann der Wissenschaftliche Dienst gerne überprüfen, wie CETA und TTIP sich spezifisch, praktisch, konkret auf das Leben in der Kommune auswirken.“