Zu dem heute vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Urteil, dass das nur von den Regierungsfraktionen beschlossene Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist, erklärt die stellvertretende innenpolitische Sprecherin und zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriele Fograscher:
Jetzt hat sich bestätigt, was wir als SPD-Bundestagsfraktion immer gesagt haben: Das von CDU/CSU und FDP im September 2011 beschlossene Wahlrecht ist verfassungswidrig. Es verstößt gegen die Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl und gegen die Chancengleichheit der Parteien.
Mit der Novellierung des Bundeswahlgesetzes sollte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden, die Teile des bundesdeutschen Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt hatte. Das neue Wahlgesetz sollte das negative Stimmgewicht beseitigen, das dazu führt, dass Wählerstimmen erwartungswidrig wirken.
Doch, so das heutige Urteil aus Karlsruhe, dieses Ziel hat das schwarz-gelbe Gesetz nicht erreicht, im Gegenteil, neue Fälle zur Entstehung von negativem Stimmgewicht wurden geschaffen. Auch die von den Koalitionsfraktionen kurzfristig vorgelegte sogenannte Reststimmenverwertung bewirkt eine Ungleichbehandlung von Wählerstimmen, die nicht hinnehmbar ist.
Die Verfassungsrichter haben zudem die hohe Anzahl von Überhangmandaten gerügt. Damit werde der Grundcharakter des Wahlrechts aufgehoben. Deshalb dürfen künftig nicht mehr als 15 Überhangmandate anfallen, ohne dass sie ausgeglichen werden. Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen. Das Bundeswahlrecht ist die Legitimation jedes einzelnen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Deshalb war es bisher gute Tradition, dass das Wahlrecht mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet wird. Ich fordere CDU/CSU und FDP auf, zu dieser Tradition zurückzukehren und zügig den Oppositionsfraktionen Gespräche anzubieten. Wir waren und sind zu Verhandlungen bereit. Deutschland darf nicht länger ohne gültiges Bundeswahlrecht bleiben.