Nach der erfolgreichen Einigung der Koalitionspartner auf Eckpunkte für ein Prostituiertenschutzgesetz zeigt sich die zuständige Berichterstatterin der AG für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Augsburger Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr zufrieden mit den erreichten Ergebnissen:
„Mir war in diesem Verhandlungsprozess vor allem wichtig, dass das geplante Prostituiertenschutzgesetz seinem Namen gerecht wird. Mit dieser Einigung in der Koalition ergreifen wir nun Chance, für mehr Schutz und Rechtssicherheit im Bereich der legalen Prostitution zu sorgen. Mit einem besonderen Schutzpaket für die 18 – 21 Jährigen im Rahmen einer allgemeinen Anmeldepflicht, die mit gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten verknüpft wird, schaffen wir einen besseren Schutzrahmen als mit einer umstrittenen Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre. Das hätte diese Personengruppe nur in die Illegalität verdrängt und die Probleme eher verschärft als gemindert.
Der Forderung nach einer Kondompflicht konnten wir nachgegeben, da klargestellt wurde, dass sich diese Pflicht konkret an die Männer richten wird. Die gegenwärtig beispielsweise in Bayern durchgeführten Kontrollen standen auch deshalb immer wieder zu Recht in der Kritik, weil sie einseitig zu Lasten der Prostituierten, nicht aber der Freier gingen. Zudem wird es ein Verbot der Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr geben.
Darüber hinaus wird durch das neue Prostituiertenschutzgesetz eine Erlaubnispflicht für den Betrieb von Prostitutionsstätten eingeführt, die mit einer Zuverlässigkeitsprüfung und konkreten Auflagen versehen wird. Bei einem Bruch dieser Auflagen kann die Erlaubnis auch nachträglich widerrufen werden. Außerdem erhalten die Ordnungsbehörden bessere Betretungs- und Kontrollrechte. Dem Vorwurf des Augsburger MdB-Kollegen Ullrich, dass das von Manuela Schwesig sehr erfolgreich geführte Frauen-Ministerium hier durch „Nichtstun“ glänze, kann ich daher ganz entschieden widersprechen.“