Martin Burkert, Vorsitzender der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, reagiert auf die Forderung von Gerda Hasselfeldt und Horst Seehofer zu dem Aussetzen der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn:
Ich weise die Forderung meiner Kollegin Gerda Hasselfeldt (CSU) nach einem Sanktionsmoratorium und die des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) nach Entscheidung des Koalitionsausschusses entschieden zurück. Es ist ein Unding so kurz nach Einführung des Mindestlohn-Gesetzes zu fordern, die Dokumentationspflicht bei der Arbeitszeit auszusetzen! Die CSU will so den Rechtsbruch von Arbeitgebern legalisieren.
Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat selbst deutlich gemacht, dass bei 28 Millionen Beschäftigten, lediglich 330.000 Arbeitnehmer von der Dokumentationspflicht neu betroffen sind. Sie kommen aus neun Branchen, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungs-Gesetz fallen. Darüber hinaus muss die Arbeitszeit bei den Minijobbern im „gewerblichen“ Bereich festgehalten werden, nicht jedoch in den Privathaushalten.
Dokumentiert werden müssen der Beginn, die Dauer und das Ende der Arbeitszeit, jedoch ohne gesonderte Erfassung der Pausen. Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Deutschland völlige Normalität, weil sie Grundlage der Lohnabrechnung sind. Kontrollen des Mindestlohns finden derzeit noch nicht statt, da die Januarlöhne nach den gesetzlichen Vorgaben erst Ende Februar gezahlt werden.