„Heute ist ein guter Tag für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten. Das Änderungsgesetz ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“, unterstreicht MdB Marianne Schieder. Der Bundestag berät heute abschließend das Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföG-Novelle - BAföGÄndG). Freibeträge und Bedarfssätze werden zum 01. August 2016 mit sieben Prozent deutlich angehoben und das BAföG strukturell besser an die Studien- und Lebenswirklichkeit der Schüler/innen und Studierenden angepasst.
Neben den Freibeträgen und Bedarfssätzen wird auch der Wohnzuschlag auf 250 Euro und die Kinderbetreuungszuschläge auf 130 Euro erhöht, sowie die Hinzuverdienstgrenze für Nebenjobs auf 450 Euro angehoben. Für Schüler/innen und Studierende, die nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen, steigt damit der Förderungshöchstsatz von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro monatlich. Weiterhin wird die Förderlücke zwischen Bachelor und Masterstudium geschlossen und die Antragsstellung durch eine elektronische Antragstellung entbürokratisiert und somit erleichtert. Doch nicht nur für Schüler/innen und Studierende bringt die 25. Novelle des BAföG Verbesserungen mit sich: Durch das Reformpaket werden die Länder jährlich um 1,17 Mrd. Euro entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Hochschule und Schulen investieren. „Das BAföG bleibt ein Erfolgsmodell der SPD und ein Kernstück sozialdemokratischer Bildungspolitik. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Die Erfolgsgeschichte BAföG werden wir als SPD im Dialog mit Studierenden und Experten weiter fortschreiben. Schülerinnen und Schüler, Studierende wie auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können darauf vertrauen, dass die SPD bestehende finanzielle Spielräume nutzen wird, um Bildung und Wissenschaft in unserem Land langfristig und nachhaltig zu stärken.“, betont MdB Marianne Schieder, die bildungspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion.