Zu der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens erklärt die zuständige Berichterstatterin und stellvertretende innenpolitische Sprecherin Gabriele Fograscher:
Zu einer modernen Verwaltung gehört auch ein modernes Melderecht, es ist wichtig für das Funktionieren des öffentlichen Bereiches und die Erledigung öffentlicher Aufgaben. Es ist gut und richtig, dass durch die Fortentwicklung des Meldewesens Rechtseinheit in diesem Bereich durch bundesweit einheitliche Vorschriften und Standards geschaffen werden soll. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass keine neue Bundesdatei errichtet wird.
In letzter Minute haben aber die Koalitionsfraktionen im Innenausschuss Änderungsanträge zur Meldepflicht von Soldaten und zur Weitergabe von Meldedaten an den Adresshandel vorgelegt, der die positiven Ansätze des ursprünglichen Gesetzentwurfes ins Gegenteil verkehrt.
In dem ursprünglichen Entwurf wurden Zeit- und Berufssoldaten von der Meldepflicht ausgenommen, wenn sie in einer dienstlich bereit gestellten Gemeinschaftsunterkunft am Standort wohnen und eine Wohnung im Inland haben, in der sie gemeldet sind. Mit dem Änderungsantrag wird die Rechtslage, die in den 16 derzeit gültigen Landesmeldegesetzen besteht, doch beibehalten. Einzig Kommunen mit großen Standorten werden die Beibehaltung der Regelung begrüßen. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich bedenklich und ist melderechtlicher Unsinn. Sie ist nicht zeitgemäß und schwächt die Attraktivität des Soldatenberufes.
Das Melderecht verpflichtet jeden Bürger und jede Bürgerin, bestimmte Daten an die Meldebehörden zu geben. Dazu gehören der Familienname, frühere Namen, Vornamen Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Adresse und andere Daten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darum sicher sein, dass ihre Daten bei den Meldebehörden gut und sicher aufgehoben sind und nicht unbegründet an Dritte weitergegeben, dort gespeichert und ggfs. weiterverwendet werden. Es sollte deshalb eigentlich der Regelfall sein, dass es für die Weitergabe von Daten der Einwilligung des Betroffenen bedarf. Jetzt macht aber die Koalition die Weitergabe der Daten zum Regelfall, nur wenn der Bürger ausdrücklich bei der Behörde widerspricht, soll es unterbleiben . Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die Daten nur mit Einwilligung des Bürgers weitergegeben werden dürfen. Nun schaffen die Koalitionsfraktion die Einwilligungslösung wieder ab und sehen jetzt lediglich diese unzureichende Widerspruchslösung vor. Das ist eine deutliche Verschlechterung des Datenschutzniveaus im Vergleich zum Ausgangsentwurf und ein schamloser Kotau vor den Interessen des Adresshandels und der Werbewirtschaft.