Zur heutigen 1. Lesung des SPD-Antrags (Drucksache 17/9576) zu einer parlamentarischen Initiative zur Ausweitung des BAföG auf alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion Marianne Schieder:
Die Entscheidung, ob ein Kind auf eine weiterführende Schule gehen und die Hochschulreife erwerben kann, hängt immer noch vom Geldbeutel der Eltern ab. Die jüngste Studie zur Chancengleichheit und Leistungsfähigkeit im deutschen Schulsystem des Instituts für Schulentwicklungsforschung der TU Dortmund und der Bertelsmann-Stiftung vom März 2012 belegt den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und schulischem Werdegang erneut.
Auch wenn die Situation in Bayern und Niedersachsen besonders eklatant ist, bedarf es auch in anderen Bundesländern einer Nachbesserung. Daher wollen wir mit unserem Antrag die Ausweitung des BAföG auf alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 erwirken. Letztlich wollen wir nur das wieder einführen, was unter der Kohlregierung 1983 abgeschafft wurde. Seitdem ist der Anteil der Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen und aus prekären Familienverhältnissen, die studieren, stetig zurückgegangen.
Das von der SPD geforderte Schüler-BAföG soll als Sozialleistung, abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, gewährt werden. Die Leistungen sollen analog den bereits geltenden Richtlinien des BAföG gewährt werden. Bisher konnten nur Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss erhalten, deren Wohnsitz nicht mehr bei den Eltern war. Mit der Ausweitung des BAföG soll die Zahl der Schulabsolventen mit Hochschulreife gesteigert werden - unabhängig ihrer Herkunft.
Die Unterstützung soll als Vollzuschuss gewährt werden, so dass der Start nach dem Schulabschluss nicht mit Schulden beginnt. Ziel ist es, dass die Neuregelung ab dem Schuljahr 2013/14 in Kraft treten soll. Daher wird im Antrag der SPD auch gefordert, im Bundesaushalt 2013 bereits die erforderlichen Mittel einzuplanen.