Neben Uneinigkeit und Untätigkeit der Bundesregierung in der Innenpolitik kommt nun auch noch Unfähigkeit hinzu.
Zu den Vorgängen rund um das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters in der heutigen Sitzung des Innenausschusses erklärt die zuständige Berichterstatterin und stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriele Fograscher:
Bisher zeichnete sich die Bundesregierung im Bereich der Innenpolitik durch Uneinigkeit und Untätigkeit aus, wie das Beispiel der Vorratsdatenspeicherung zeigt. Doch nun zeigt die Bundesregierung auch noch Unfähigkeit.
Bereits im Juni vergangenen Jahres war der Gesetzentwurf zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters den Koalitionsfraktionen zur Kenntnis gegeben worden. Anfang Juli ging der Gesetzentwurf an die Bundesländer. Gleichzeitig hätte der Gesetzentwurf auch den Fraktionen im Deutschen Bundestag zugeleitet werden müssen.
Auf meine Nachfrage im Bundesinnenministerium erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder, dass die Fraktionen im Rahmen der Ausschussberatungen beteiligt würden. Auf meine weitere Nachfrage hin musste Herr Schröder zugeben, dass er damit gegen die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien verstoßen hat.
Das war der erste Fehler.
Bei den abschließenden Beratungen zu diesem Gesetzentwurf im Innenausschuss stellte ich die Frage, ob es denn keine Änderungsvorschläge seitens der Koalitionsfraktionen oder der Bundesregierung gebe, denn es sollten einige Empfehlungen des Bundesrates übernommen worden. Darauf erklärte Staatssekretär Schröder, dass es keine Änderungsanträge der Bundesregierung gebe.
Deshalb wurde dann über den Gesetzentwurf abgestimmt und dieser in der ursprünglichen Fassung beschlossen. Dann gab es aber plötzlich doch Änderungsanträge, die als Tischvorlage verteilt wurden.
Das war der zweite Fehler.
Also musste der Beschluss des Ausschusses wieder aufgehoben werden und es fand eine erneute Abstimmung über den Gesetzentwurf mit den gerade verteilten Änderungen statt.
Die Pannenserie setzte sich am Nachmittag in der Sitzung des Sportausschusses fort, wo der Gesetzentwurf zur Mitberatung auf der Tagesordnung stand. Der Parlamentarische Staatssekretär Bergner aus dem BMI erklärte, dass der Gesetzentwurf im federführenden Innenausschuss am Vormittag geschoben worden sei. Das ist bekanntlich falsch. Nach meinem Hinweis, dass der Innenausschuss abgeschlossen hatte, konnte dann auch der Sportausschuss das Nationale Waffenregister abschließend behandeln.
Fazit: Offensichtlich sprechen die Verantwortlichen im Bundesinnenministerium nicht miteinander, die Arbeit ist geprägt von Uneinigkeit, Unfähigkeit und mangelnder Koordination.
Nur weil wir als SPD in der Sache zustimmen und an einer zügigen Umsetzung des Gesetzes interessiert sind, sind wir zu einer Korrektur der Schlamperei des Bundesinnenministeriums bereit gewesen. Wir fordern aber, dass solche Fehler künftig nicht mehr passieren und die Bundesregierung zu einem korrekten Umgang mit dem Parlament und den Oppositionsfraktionen zurückkehrt.