Union wollte „Bürger-Solar“ plattmachen – SPD kämpfte erfolgreich für Bagatellgrenze!
„Nach harten Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern über die Reform des EEG liegt nun ein Ergebnis vor, mit dem wir aus sozialdemokratischer und bayerischer Sicht zufrieden sein können.“, kommentiert Florian Post, Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden und energiepolitischer Sprecher der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, das Verhandlungsergebnis zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Eigenstrom: Die von der Union geforderte Abschaffung der Bagatellgrenzen bei der Belastung von eigenerzeugtem Strom konnte verhindert werden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass künftig auch Eigenheimbesitzer mit einer Solaranlage auf dem Dach zusätzlich belastet worden wären. „Was Seehofer da gefordert hat, war ein Anschlag auf die dezentrale, bürgernahe Energiewende; von den Verwaltungskosten mal ganz abgesehen.“, so Florian Post. Darüber hinaus werden neue EE- bzw. KWK-Anlagen mit schrittweise 40 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt, für Eigenstrom aus neuen konventionellen Anlagen ist die Umlage in voller Höhe zahlen. Industrieller Eigenstrom wird nur dann privilegiert, wenn das Unternehmen auch unter die besondere Ausgleichsregelung fällt.
Grünstromdirektvermarktung: Ein großer Erfolg ist die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung, damit in Zukunft ein weiterer Vermarktungsweg für Grünstrom entwickelt werden kann. Dafür hatte sich Post auch persönlich bei Sigmar Gabriel direkt immer wieder stark gemacht: „Eine zusätzliche Form der Vermarktung kann langfristig zu einer Senkung der EEG-Umlage beitragen. Darüber hinaus macht es keinen Sinn, den von uns geförderten erneuerbar erzeugten Strom nicht auch dementsprechend vermarkten zu können.“
Stromtrassen: Über das Bundesbedarfsplangesetz soll geregelt werden, dass Erdverkabelung auch bei bestehenden überirdischen Leitungen möglich ist. Florian Post dazu: „Der Ausbau der Netze ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende und muss viel schneller vorankommen. Dieser sollte aber für die Bürger so verträglich wie möglich gestaltet werden. Erdverkabelung kann dafür ein Mittel sein.“
Bioenergie: Bei der Bioenergie waren vor allem die Eingriffe in den Bestandsschutz besonders strittig. Bei der Vergütung der Höchstbemessungsleistung hat man sich daher auf eine Anhebung auf 95 Prozent geeinigt, sowie den Stichtag auf den 31.07.2014 festgesetzt. Bei Biomethan gilt nun, dass bestehende Erdgasanlagen auch weiterhin umgerüstet werden können und unter das alte EEG fallen, allerdings ist dies gedeckelt auf die derzeit mit der Anlage produzierte Strommenge.
„Alles in allem bleibt festzustellen, dass ein Anschlag auf die Erneuerbaren Energien – auch von Teilen der Union – abgewehrt werden konnte.“, so Florian Post.