Marlene Rupprecht zum Betreuungsgeld: Elternverantwortung nicht bei wenigen honorieren

16. April 2012

Zur Diskussion um die Einführung eines Betreuungsgeldes für Eltern erklärt die Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht, Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestags und Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion:

Eltern brauchen Rahmenbedingungen, um das Aufwachsen ihrer Kinder zu gestalten. Dazu gehören eine familiengerechte Arbeitswelt ebenso wie Betreuungsangebote, schulische Angebote, kindgerechte Wohnumfelder und öffentliche Infrastruktur für Freizeitaktivitäten. Entscheidend ist und bleibt jedoch, dass Eltern die Verantwortung für das Aufwachsen ihrer Kinder tragen – und zwar 24 Stunden am Tag. Diese Verantwortung der Eltern ist verfassungsmäßig garantiertes Recht und Pflicht zugleich und kann deshalb von niemandem entlohnt oder abgegolten werden.

Der Denkfehler des 'Betreuungsgeldes' besteht deshalb darin, dass man die generelle Verpflichtung zur elterlichen Sorge nun bei genau einer Gruppe von Müttern und Vätern mit 150 Euro monatlich honorieren will, nämlich bei jenen, die für einige wenige Stunden am Tag keine öffentliche Betreuungseinrichtung für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Dies ist nichts weniger als ein Verfassungsbruch. Denn es wird verkannt, dass ein Großteil der Betreuung außerhalb der eigenen 4 Wände nicht von Krippen geleistet wird, sondern von Großeltern, Tanten, Nachbarn oder guten Bekannten. Weshalb soll z.B. diese Inanspruchnahme dann nicht berücksichtigt werden?

Lebenswirklichkeiten anerkennen und Kinderbedürfnisse wahrnehmen

Elternrechte in der Familienpolitik zu respektieren und Gleichbehandlung aller Lebenswirklichkeiten sicher zu stellen, bedeutet, die Wahlfreiheit umfassend zu gewährleisten und die Übergänge zwischen elterlicher Betreuung, öffentlichen Betreuungsstrukturen und privat organisierter Hilfe zu erleichtern. Im Familienalltag geht es ja nicht um Krippe oder Mama, um eigene Kindererziehung oder Betreuung bei der Tagesmutter, sondern um die Kombination all dieser Welten, die im übrigen für die Kinder viel anregender sein können als nur ein Lebensumfeld.

Kinder brauchen für die Entwicklung ihres Sozialverhaltens und des Lernens in der Gemeinschaft vor allem Rahmenbedingungen, die ihren Bedürfnissen gerecht werden. Kindgerechte Betreuung darf sich deshalb weder nach den Arbeitszeiten der Eltern, noch nach der Bezuschussung irgendwelcher Leistungen oder nach den Öffnungszeiten einer Krippe richten, sondern muss einzig und alleine danach fragen, in welchem Umfeld das Aufwachsen von Kindern am besten möglich ist.