„Wir sichern eine flächendeckende medizinische Versorgung!“ Bundestag bringt Krankenhausreform auf den Weg

17. Oktober 2024

Mit dem am Donnerstag im Bundestag verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird ein wichtiger Meilenstein für eine zukunftssichere medizinische Versorgung der Bevölkerung gesetzt. Das macht die bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar klar.

„Wir sichern eine flächendeckende medizinische Versorgung mit erreichbaren Kliniken, auch und gerade im ländlichen Raum“, stellt Sabine Dittmar fest. Darüber hinaus werde mit der dringend nötigen Reform die Behandlungsqualität in den Klinken verbessert.

Künftig sollen sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen („Level 1i-Krankenhäuser“) eine zentrale Rolle auf dem Weg zu einer sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung übernehmen. In ihnen können dann ambulante, stationäre und pflegerische Leistungen nebeneinander angeboten werden.

„Gerade kleinere Häuser können sich durch die Reform mit Kooperationen neu aufstellen und maßgeblich zur guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.“ Auch die haus- und fachärztliche Versorgung kann, wenn Bedarf besteht, eingebunden werden.

Neu aufgestellt wird auch die Finanzierung der Krankenhäuser. Die Kosten von Tarifsteigerungen für alle Berufsgruppen werden rückwirkend ab 1. Januar 2024 und auch künftig voll refinanziert. „Das hilft vielen Häusern auch kurzfristig und senkt Defizite“, erklärt Sabine Dittmar.

Neu sind auch die sogenannten Vorhaltevergütungen. „Mit ihnen schaffen wir finanzielle Sicherheit“, führt die Gesundheitspolitikerin aus. Krankenhäuser erhalten künftig eine Vorhaltepauschale für bestimmte Leistungsgruppen, weitgehend unabhängig davon, wie oft die Leistung erbracht wird. Damit soll auch verhindert werden, dass Behandlungen und Untersuchungen immer wieder vor allem aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus durchgeführt werden, auch wenn es den Krankenhäusern eigentlich an der Erfahrung oder der Ausstattung fehlt.

Die Krankenhausplanung bleibt dabei, wie bisher auch schon, Ländersache. „Als Planungsbehörde ist es die Aufgabe der Staatsregierung, genau und vor allem zeitnah zu definieren, welche Behandlungen oder Untersuchungen in welchen bayerischen Krankenhäusern erbracht werden sollen.“

Über-, Unter- und Fehlversorgungen gilt es dabei zu vermeiden. Bisher sei im Freistaat diesbezüglich nur wenig passiert. „Ich erwarte, dass Bayern dieser Aufgabe nachkommt und endlich in die Krankenhausplanung einsteigt.“

Künftig gibt es dafür bundeseinheitliche Qualitätskriterien, die erfüllt werden müssen. Leistungen dürfen dann nur noch in Krankenhäusern erbracht werden, die über das dafür notwendige Personal, eine adäquate apparative Ausstattung sowie erforderliche Fachdisziplinen zur Vor-, Mit- und Nachbehandlung verfügen.

„Damit schaffen wir Sicherheit für die Patient*innen und verbessern die Behandlungsqualität“, sagt die unterfränkische SPD-Bundestagsabgeordnete. Die Erfüllung der Qualitätskriterien kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in Verbünden oder Kooperationen erfolgen. Eine Regelung, die unter anderem für Stroke Units und Fachkliniken gilt.

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