Wettbewerb nicht über Dumpinglöhne!

29. Januar 2010

Postmindestlohn darf nicht an formalen Fehlern scheitern

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Postmindestlohn erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der bayerischen Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel, MdB:

Der Wettbewerb im Briefmarkt darf nicht über Dumpinglöhne geführt werden.

Dies bleibt auch dann richtig und aktuell, wenn die entsprechende Verordnung im ersten Anlauf an formaljuristischen Einwänden des Bundesverwaltungsgerichts scheitert.

Mit der Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes hatte die Große Koalition die Voraussetzungen geschaffen, um den formalen Kriterien des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg einzuhalten. Die jetzige Verordnung wäre ohnehin am 30. April ausgelaufen. Es liegt jetzt am Bundesarbeitsministerium, auf der Grundlage des novellierten Arbeitnehmerentsendegesetzes einen neuen Postmindestlohn durchzusetzen.

Die Bundeskanzlerin, die nach der Bundestagswahl versprochen hat, es bleibe bei den beschlossenen Mindestlöhnen, muss jetzt zu ihrem Wort stehen.

Die juristische Auseinandersetzung ist vorerst geklärt. Jetzt schlägt die Stunde politischen Handelns: Es ist den in diesem Bereich Beschäftigten und der Öffentlichkeit nicht mehr zu vermitteln, dass im Postgesetz seit 1998 eindeutig die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen zwingend vorgeschrieben ist und ein branchenspezifischer Mindestlohn dies absichern sollte, aber jetzt auf kaltem juristischem Weg wieder die Tür für Lohndumping geöffnet werden soll.

Mit diesem Zustand wird sich die SPD nicht abfinden.

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