Das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung war heute in 1. Lesung im Bundestag. Der Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht.
Wer ein geringes Einkommen bezieht, hat ab Oktober deutlich mehr Geld im Geldbeutel. Für über sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine satte Lohnerhöhung und ein Lohnplus von 22 Prozent. Viele davon arbeiten in sozialen Berufen, sind Frauen oder leben in Ostdeutschland. Der Mindestlohn hat sich seit seiner Einführung mehr als bewährt. Er ist ein Erfolgsmodell, das wir nun fortsetzen.
Landesgruppenvorsitzende Marianne Schieder, MdB dazu: „Was wir im Wahlkampf versprochen haben, halten wir jetzt. Die Erhöhung des Mindestlohns ist für uns eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit.“
Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales Bernd Rützel, MdB erklärt dazu: „Es ist eine Frage des Respekts, dass man vom Lohn der eigenen Arbeit leben kann. Es geht nicht nur darum, das bloße Existenzminimum zu sichern, sondern auch am sozialen und kulturellen Leben teilhaben, für Unvorhergesehenes im Leben vorsorgen und den Anschluss an die Mitte der Gesellschaft halten zu können. Klar ist aber auch: Der Mindestlohn ist nicht der Goldstandard, sondern der Mindeststandard. Goldstandard sind Tarifverträge & sozialversicherungspflichtige Beschäftigung"!