Unsere Botschaften der Woche

13. Februar 2020

Für Demokratie, Freiheit und Stabilität

Die SPD ist der demokratische Stabilitätsanker der Bundesrepublik. Darum haben wir auch im Koalitionsausschuss unmissverständlich klar gemacht, dass die Wahl des Ministerpräsidenten Thüringens mit den Stimmen der AfD ein absoluter Tabubruch ist, den wir nicht akzeptieren. Seit 1945 gibt es keine Machtperspektive für Faschisten und Nazis in Deutschland. Wir kämpfen an der Seite aller Demokratinnen und Demokraten dafür, dass es so bleibt.

Wir bringen das Aufstiegs-BAföG voran

Wir stehen für soziale Mobilität durch Bildung. Deshalb reformieren wir jetzt das Aufstiegs-BAföG. Mit dem Gesetzentwurf, den wir diese Woche beschließen werden, machen wir einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen. Das sind konkrete Verbesserungen für viele Menschen, insbesondere für Frauen – dank der unermüdlichen Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion und unserer Ministerinnen und Minister.

Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter

Die Mietpreisbremse wirkt. Mit dem Gesetz, das wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschließen, verschärfen wir die Mietpreisbremse und schaffen die Möglichkeit für die Länder sie über 2020 hinaus zu verlängern Mit der Verlängerung und Verbesserung der Mietpreisbremse, die wir gegen den Widerstand der Union durchgesetzt haben, sorgen wir dafür, dass Mieterinnen und Mieter auch in den nächsten fünf Jahren gegen zu hohe Mieten geschützt werden!

Grundrente

Wer als Geringverdiener jahrzehntelang gearbeitet hat, muss dafür ohne Weiteres eine Anerkennung bekommen. Mit der Grundrente lösen wir diesen Anspruch ein. Dem Entwurf zufolge sollen 1,3 Millionen Menschen, die jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt haben, eine auskömmliche Rente bekommen – ohne sie extra beantragen zu müssen. Auch Jahre, in denen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, werden berücksichtigt. Der neu angepasste Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente wird derzeit in den Ressorts abgestimmt und soll kommende Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden. Mit dem Gesetzesentwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, werden harte Abbruchkanten vermieden - und damit Ungerechtigkeiten: Statt, wie ursprünglich geplant, nach 35 Beitragsjahren soll es bereits nach 33 Beitragsjahren einen Grundrentenzuschlag geben. Nach 35 Beitragsjahren erreicht er die volle Höhe. Die Grundrente kommt wie geplant zum 1. Januar 2021.

Mehr dazu unter: https://www.spdfraktion.de/

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