Tempo 30: Kommunen dürfen regeln

14. Juni 2024

Heute hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, welche es ermöglicht, den Kommunen mehr Kompetenzen in diesem Bereich zuzuweisen. Bernd Rützel, MdB, Mitglied im Vorstand der SPD-Landesgruppe Bayern und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss, sagt hierzu:

„Immer wieder werde ich auf gefährliche Verkehrssituationen in unseren Kommunen angesprochen. Ich setze mich seit langem – auch als stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss – dafür ein, den Kommunen in diesem Bereich mehr Kompetenzen zuzuweisen. Nachdem eine entsprechende Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die wiederum Voraussetzung für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist, im Bundesrat gescheitert war, gibt es jetzt endlich eine Lösung:

Der Vermittlungsausschuss hat sich in dieser Woche auf eine Änderung des StVG verständigt, die heute Vormittag vom Bundestag und im Laufe des Tages vom Bundesrat beschlossen wird. Vorausgegangen war ein aus meiner Sicht sinnloses Hin und Her – vor allem zwischen Bundesverkehrsministerium und den Unions-geführten Bundesländern.

Die jetzt gefundene Einigung ist Grundlage für eine Änderung der StVO, die der Bundesrat am 05.07.2024 beschließen soll und mit der die Kommunen mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Das StVG sieht künftig vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes von Umwelt und Gesundheit sowie der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen. Die Verkehrssicherheit wird im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesvorschlag stärker hervorgehoben, was ich begrüße und wofür die SPD sich bereits in den ursprünglichen Verhandlungen zur Reform des StVG eingesetzt hatte.

Nachdem der Bundesrat eine Einigung im ersten Anlauf verhindert hatte und sich monatelang nichts zu bewegen schien, hatte ich die Hoffnung schon fast aufgegeben, dass die Vernunft sich hier noch durchsetzen würde. Jetzt ist es doch gelungen. Die Reform eröffnet den Kommunen mehr Möglichkeiten für sinnvolle Verkehrsregelungen auf ihrem Gebiet und ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der aktuellen Rechtslage. Warum das Gesetz so lange blockiert wurde, erschließt sich mir nicht.

Was zählt ist das Ergebnis – und das ist ein Fortschritt für die Kommunen.“

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