Die Vorsitzende des Kunduz-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestag, Dr. h. c. Susanne Kastner, teilt folgendes mit:
Nachdem der Verteidigungsausschuss als 1. Untersuchungsausschuss gem. Art. 45 Abs. 2 Grundgesetz bereits Ende Juni 2011 seinen Verfahrens- und Feststellungsteil beschlossen hat und die Koalitionsfraktionen Anfang Juli 2011 ihren Bewertungsteil vorgelegt haben, werden heute auch die Oppositionsfraktionen von SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre jeweiligen Sondervoten vorlegen. Diese Sondervoten sind gegenwärtig noch nicht öffentlich.
Der Zeitplan sieht vor, dass der gesamte Bericht des Untersuchungsausschusses in einer Ausschusssitzung Ende September 2011 beschlossen und anschließend als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird. Zuvor müssen die Ausschussmitglieder in einer Sitzung Anfang September 2011 entscheiden, welchen Personen rechtliches Gehör gemäß § 32 Untersuchungsausschussgesetz zu gewähren ist. Darüber hinaus soll in einer Sitzung Mitte September im Ausschuss darüber diskutiert werden, welche Erfahrungen aus den Untersuchungen zu ziehen sind. Die abschließende Plenardebatte könnte dann Mitte Oktober 2011 erfolgen.