Stärkung und Modernisierung der Betriebsräte

06. Mai 2021

Der Bundestag hat heute in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Stärkung und Modernisierung von Betriebsräten beraten. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz will die SPD-Bundestagsfraktion die Gründung von Betriebsräten einfacher und sicherer machen.

Zur Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen soll das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten möglich sein. Außerdem sollen die Schwellen zur Wahlaufstellung und für die Sammlung von Unterschriften gesenkt werden. Mit einer Verbesserung des Kündigungsschutzes sollen Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, früher geschützt werden.

Um die Teilhabe von Auszubildenden zu verbessern, soll die Jugend- und Auszubildendenvertretung künftig auch für Auszubildende über 25 Jahren zuständig sein. Zusätzlich sollen Jugendliche schon ab 16 Jahren den Betriebsrat wählen dürfen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der beruflichen Weiterbildung, beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit vor.

„Beschäftigten in Unternehmen mit Betriebsräten geht es besser. Das hat die Pandemie gezeigt. Deshalb machen wir ihre Gründung jetzt noch einfacher und sicherer.“ erklärt die Vorsitzende der Landesgruppe Bayern der SPD-Bundestagsfraktion, MdB Marianne Schieder.

Der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion und arbeitspolitischer Sprecher der SPD-Landesgruppe Bayern, MdB Bernd Rützel, hält das für dringend notwendig: „Heute ist ein wirklich guter Tag für alle Betriebsrätinnen und Betriebsräte in unserem Land. Hubertus Heil hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir die Rechte der Betriebsräte stärken, sie modernisieren und dafür sorgen, dass wieder mehr Betriebsräte gegründet werden.“

Teilen