Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß und weiterhin richtig – starke Schultern können höheren Beitrag leisten!

30. Januar 2023

Der Bundesfinanzhof hat die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 festgestellt.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: „Ich begrüße die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Es gibt weiterhin eine großen staatlichen Finanzbedarf aus der deutschen Wiedervereinigung. Der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabedeckt diesen Bedarf. Weiterhin zahlen lediglich die zehn Prozent mit dem höchsten Einkommen den Soli. Wir als SPD sagen: Starke Schultern können und müssen mehr tragen! Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Urteilsbegründung weitgehend die Argumente der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt. So stellte das Gericht klar, dass aus dem Auslaufen des Solidarpaktes II keine fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Solidaritätszuschlag abgeleitet werden kann. Dass wir den Soli bei den kleinen und mittleren Einkommen gestrichen haben, ist gerecht und entspricht dem Sozialstaatsprinzip."

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