Sabine Dittmar zum Krankenhaus-Strukturgesetz: Entwurf ist noch zu verbessern

22. September 2015

Im Vorfeld der bundesweiten Proteste der Deutschen Krankenhausgesellschaft gegen das Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) erklärt Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion:

Der SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Daher nehmen wir die Sorgen und Anfragen der Kliniken, die in Verbindung mit dem anstehenden Krankenhaus-Strukturgesetz geäußert wurden, sehr ernst. In den parlamentarischen Beratungen setzen wir uns daher dafür ein, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu verbessern.

Oberstes Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Dies haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht.

Eine oft formulierte Kritik der Krankenhäuser ist der Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags. Die SPD ist hier grundsätzlich bereit, auf die Krankenhäuser zuzugehen, um den Versorgungszuschlag zweckgebunden für mehr Pflegepersonal zu erhalten. Wir setzen außerdem weiterhin auf eine finanzielle Aufstockung des Pflegestellenförderprogramms. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht ganz klar fest, dass der Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nur dann gerechtfertigt ist, wenn diese unmittelbar den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten in den Krankenhäusern zugutekommen.

Langfristig wollen wir mit der zu schaffenden Expertenkommission, konkrete Vorgaben erarbeiten, wie Pflege besser innerhalb der Krankenhausvergütung abgebildet werden kann und wie eine gesetzliche Personalbemessung in den Kliniken aussehen sollte. Ohne den parlamentarischen Prozessen und Verhandlungen mit dem Koalitionspartner vorweggreifen zu wollen, sehe ich neben der Pflege auch Handlungsbedarf bei der Organisation und Finanzierung der Notfallversorgung und der Erstattung von Extremkostenfällen.

Unstrittig ist, dass die Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser durch die bayerische Staatsregierung in der Tat unzureichend ist. Wurden 1993 noch 664,7 Mio. Euro bereitgestellt, so waren es 2013 nur noch 500 Mio. Euro. Zudem kritisieren die Krankenhausträger auch immer wieder die komplexen bayerischen Vergabekriterien. Hier ist Ministerin Huml gefordert.

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