Der Skandal um die Wirecard AG weitet sich aus. Wie nun bekannt wurde, wurde und wird das Unternehmen aus Aschheim bei München trotz Zuständigkeit beim Freistaat Bayern nicht gemäß Geldwäschegesetz kontrolliert. „Offenbar haben Ministerpräsident Söder und das zuständige Bayerische Innenministerium monatelang gebraucht, um über ihre Zuständigkeit nachzudenken. Erst vor kurzem, als der Zusammenbruch des DAX-Konzerns bereits in vollem Gange war, ist die Regierung von Niederbayern nun offensichtlich zu der Erkenntnis gekommen, lieber nicht zuständig zu sein. Heißt: Über Jahre hinweg wurde ein Konzern, der wohl mit großer krimineller Energie für einen der größten Unternehmensskandale verantwortlich ist, überhaupt nicht geldwäscherechtlich kontrolliert. Das bedarf dringender Aufklärung!“, sagt Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion.
Die Wirecard AG mit Sitz in Aschheim ist ein Technologie-, kein Finanzunternehmen. Deshalb obliegt die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz nicht der BaFin, sondern dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die behördliche Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) für bestimmte Finanzunternehmen und den sogenannten Nichtfinanzsektor sind Ländersache, also beim Freistaat Bayern angesiedelt.
Seit dem 1. Juli 2013 wird die Aufsicht durch die Schwerpunktregierung Niederbayern für den eigenen und den Regierungsbereich Oberbayern wahrgenommen. Die Regierung Mittelfranken ist für alle übrigen Regierungsbezirke zuständig. „Erst jetzt, wo der Skandal um Wirecard offenbar wird, schlägt sich die Bayerische Staatsregierung in die Büsche und will nicht zuständig sein. Das ist ein weiteres großes Puzzlestück im Wirecardskandal“, zeigt sich Michael Schrodi empört.
Es stellen sich daher mindestens zwei Fragen, die der ehemalige Finanzminister und jetzige Ministerpräsident Söder sehr schnell beantworten muss:
Warum hat die Bayerische Staatsregierung ihre Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz gegenüber der Wirecard AG nicht wahrgenommen?
Warum hat die Bayerische Staatsregierung die BaFin nicht unverzüglich informiert, diese Aufgabe nicht wahrnehmen zu wollen und durch monatelange Zuständigkeitsprüfung dafür gesorgt, dass sehr lange überhaupt niemand zuständig war?
Die Bayerische Staatsregierung brüstet sich gerne mit der Zahl der in Bayern ansässigen DAX-Konzerne. Darüber, ob es ausreicht und zielführend ist, die Geldwäsche-Kontrolle in Bayern allein den Bezirksregierungen von Niederbayern und Mittelfranken zu überlassen, spricht sie weit weniger oft.