Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der Landesgruppe: Die Planungssicherheit und die kommunale Daseinsvorsorge stehen auf dem Spiel

03. Februar 2023

Ausgerechnet Bayern und Baden-Württemberg sind Schlusslichter bei der Abgabenquote zur Grundsteuer.

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss die Reform der Grundsteuer bis 2025 stehen. Mit der Gesetzgebung zur Reform der Grundsteuer im Jahr 2019 war daher ein konkreter Zeitplan verbunden. Die ursprüngliche Frist für die Abgabe der Erklärungen war der 31. Oktober 2022. Sie wurde in Abstimmung zwischen den Ländern gemeinsam auf den 31. Januar 2023 verlängert. Zum 1. Februar liegen bundesweit 74 Prozent der Erklärungen, also praktisch drei Viertel vor. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, ist dafür zu danken.

Spitzenreiter der abgegebenen Erklärungen mit fast 90 Prozent sind Hamburg und Sachsen-Anhalt. Alle anderen Bundesländer liegen zwischen 74 und 80 Prozent der abgegebenen Erklärungen.

Nur zwei Bundesländer fallen unangenehm auf: Ausgerechnet die beiden Bundesländer, die angeblich ein einfacheres und „bürgerfreundlicheres“ Modell für die Grundsteuer gewählt haben, weisen Quoten von unter 70 % auf: Bayern mit 69,62 % und Baden-Württemberg mit 64,85 Prozent.

Bayern hat trotz anderweitiger Zusagen gegenüber den anderen Bundesländern im Alleingang die Abgabefrist der Steuererklärungen um drei Monate auf den 30. April verlängert. Bereits die Verlängerung von Ende Oktober 2022 bis Januar 2023 hat lediglich zu Verzögerungen, nicht zu Entlastungen geführt. Eine erneute Verlängerung bis April erhöht massiv den Druck auf die Kommunen, die letztlich die Steuerbescheide erstellen müssen. Scheitert die Grundsteuerreform, fehlen den Kommunen über 15 Mrd. Euro im Jahr. Das wäre eine Katastrophe für die dringend notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Bildungseinrichtungen der Städte und Gemeinden.

Die schlechten Zahlen aus Bayern und Baden-Württemberg lassen nur einen Schluss zu: Die vermeintlich einfachen Grundsteuermodelle sind bürgerunfreundlich und haben in Wirklichkeit nicht die Bereitschaft gefördert, bei den Bürgerinnen und Bürgern, die notwendigen Angaben zu machen. Das wertunabhängige Flächenmodell Bayerns für die Grundsteuer wird von den Bürgerinnen und Bürgern womöglich als das erkannt, was es ist: Nämlich ein ungerechtes Modell, weil die Grundsteuer in der Münchner City so hoch ausfällt wie am Stadtrand oder im Bayerischen Wald.

Wir fordern insbesondere die Länder Baden-Württemberg und Bayern dazu auf, alles dafür zu tun, dass auch dort schnellstmöglich die erforderliche Zahl an Steuererklärungen vorliegt und die Umsetzung der Grundsteuerreform nicht weiter zu gefährden. Eine Verzögerung und ein Scheitern der allein den Kommunen zustehenden Grundsteuer hätte für Städte und Gemeinden fatale Folgen: Die kommunale Finanzhoheit, die Planungssicherheit und die kommunale Daseinsvorsorge stehen auf dem Spiel.

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