Die Kommunen leisten eine wichtige Aufgabe bei der Unterbringung von Geflüchteten. Städte und Gemeinden kommen teil-weise an die Grenzen des Leistbaren oder darüber hinaus. Die Bundesregierung und die Ampelfraktionen haben deshalb im Jahr 2022 allein für Bayern zusätzlich 641,1 Mio. EUR für Ge-flüchtete zur Verfügung gestellt. Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, kritisiert: „Die Bayerische Staatsregierung gibt den Kommunen das dringend benötigte Geld nur teilweise und erheblich verspätet weiter. Die Gemeinden werden vor allem mit der Unterbringung und den Folgekosten durch die Geflüchteten aus der Ukraine weitgehend al-leine gelassen. Der Freistaat behält die zusätzlichen Bundesmittel lieber für sich. Das ist ein Unding“!
Trotz des Ausbruchs des Ukraine-Krieges Ende Februar 2022 und der damit verbundenen bundesweit etwa einen Million an Ge-flüchteten aus der Ukraine hat Bayern im Jahr 2022 für Zuwanderung und Integration nur etwa 88,8 Mio. EUR mehr ausgegeben als im Haushalt 2022 eingeplant. Der Bund hat dem Freistaat dagegen 641,1 Mio. EUR mehr für Geflüchtete zur Verfügung gestellt als ursprünglich vorgesehen. Diese zusätzlichen Mittel des Bundes tragen aber nur sehr wenig zur Entlastung der bayerischen Kommunen bei. Durch die massiv gestiegene Kostenbeteiligung des Bundes reduziert sich vor allem der „Eigenanteil“ Bayerns an der Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds Bayern im Jahr 2022 um 552,3 Mio. EUR. Michael Schrodi: „Das heißt konkret: Während die Bundesregierung die Finanzmittel aufstockt, macht sich der Freistaat Bayern einen schlanken Fuß und spart – zu Lasten des Bundes und der Kommunen“.
Seit dem so genannten Rechtskreiswechsel zum 1. Juni 2022 er-halten Geflüchtete aus der Ukraine keine Asylbewerberleistungen mehr, sondern haben im Falle der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Der Bund hat deshalb ausdrücklich für die Mehrbelastung der Kommunen und Länder durch Ukraine-Ge-flüchtete 2 Mrd. EUR zusätzlich zur Verfügung gestellt. Von den auf Bayern entfallenden 317,1 Mio. EUR sind lediglich 79,3 Mio. EUR nachweislich an die Kommunen weitergeleitet worden. Allerdings mit über einem Jahr Verspätung, weil die Bayerische Staatsregierung nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages im Mai 2022 13 (in Worten: dreizehn!) Monate gebraucht hat, um ein entsprechendes Gesetz und die erforderliche Verordnung auf den Weg zu bringen. Die Auszahlung ist erst im Juni 2023 erfolgt. Im Haushalt 2022 waren für den Zuwanderungs- und Integrationsfonds Bayern Bundesmittel in Höhe von knapp 3,5 Prozent vorgesehen. Tatsächlich beträgt der Anteil des Bundes für das Jahr 2022 inzwischen knapp 40 Prozent. Trotzdem beklagt die Staatsregierung weiter gebetsmühlenartig den „lediglich sehr kleinen Bruchteil“, den der Bund übernimmt.
Durch das soeben in den Bundestag eingebrachte Pauschalentlastungsgesetz der Ampel-Koalition stellt der Bund den Ländern und Kommunen für das Jahr 2023 erneut insgesamt 3,75 Mrd. EUR für Geflüchtete zur Verfügung. Bayern stehen daraus insgesamt 594,5 Mio. EUR zu. Michael Schrodi abschließend: „Wir er-warten, dass der Freistaat Bayern endlich seiner Verantwortung gerecht wird und die für unsere Kommunen bereitgestellten Gel-der unverzüglich und vollständig weitergibt“!