Michael Schrodi: CSU auf den populistischen Spuren Victor Orbans

01. März 2019

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Gemeinnützigkeit, zu den aktuellen Stellungnahmen des CSU-Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Geschäftsführers Stefan Müller bezüglich des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Gemeinnützigkeit der Organisation Attac.

Im Europawahlkampf bemüht sich die CSU gerade aus wahltaktischen Gründen um eine Distanzierung vom rechtspopulistischen ungarischen Ministerpräsidenten Victor Orban. Im politischen Alltag ahmt die CSU dessen Einschüchterung zivilgesellschaftlicher Organisationen nach.

Michael Schrodi: „Die Aussagen Stefan Müllers sind eine nicht hinnehmbare Entgleisung und erinnern an europäische Rechtspopulisten, nicht aber an eine Partei in Regierungsverantwortung. Unliebsamen Organisationen, die beispielsweise die jahrelangen Versäumnisse von CDU-Finanzministern bei der Finanztransaktionssteuer (Attac) oder der CSU-Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer bei Dieselfahrverboten offenlegen und geltendes Recht durchsetzen (Deutsche Umwelthilfe) wird mit existenzbedrohenden Konsequenzen gedroht. Das ist man aus Bananenrepubliken gewohnt, darf aber in der Bundesrepublik Deutschland keine Schule machen“.

Konkret geht es um das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit von Attac, die Müller zu einem generellen Angriff auf zivilgesellschaftliche Organisationen nutzte, darunter die Deutsche Umwelthilfe, und sie „militante Splittergruppen“ nannte.

„Seit Monaten fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten den CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer auf, die Automobilkonzerne zu Hardwarenachrüstungen zu verpflichten und so Dieselfahrverbote zu verhindern. Statt sich aber auf die Seite der Verbraucher zu stellen, bedient Scheuer Konzerninteressen. Die Deutsche Umwelthilfe, die geltendes Recht einklagt und vor Gericht Recht bekommt, wird von der CSU zum Sündenbock der eigenen verfehlten Politik gemacht. Dieses Possenspiel muss ein Ende haben“, betont Michael Schrodi.

Demokratie und eine plurale Gesellschaft leben von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich engagieren und auch einmischen. Die An- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit obliegt dabei den örtlichen Finanzämter, die sich an den Vorgaben der Abgabenordnung (§ 52 „Gemeinnützige Zwecke“) orientieren. Die Auslegung der Gesetze obliegt den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Es ist gerade nicht Aufgabe der Politik, über die Gemeinnützigkeit einzelner Organisationen zu entscheiden oder Empfehlungen auszusprechen. Vielmehr haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, die „Kultur des zivilgesellschaftlichen Engagements und des Ehrenamts zu fördern und zu stärken“ und in diesem Rahmen „das Gemeinnützigkeitsrecht (zu) verbessern“. Von Einschüchterung unliebsamer zivilgesellschaftlicher Organisation steht da hingegen nichts.

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