Meilenstein für bezahlbaren Wohnraum in Bayern – Die neue Wohngemeinnützigkeit kommt! Der Freistaat muss jetzt nachziehen.

18. Oktober 2024

Die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit gehört zu den erklärten Zielen der Bundesregierung. Für die "Neue Wohngemeinnützigkeit" (NWG) wurden im Jahressteuergesetz 2024 wichtige steuerliche Voraussetzungen geschaffen. Die Wiedereinführung der NWG unterstützt die Schaffung und Sicherung dauerhaft bezahlbaren Wohnraums auch in Bayern.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, betont: "Wir führen die Neue Wohngemeinnützigkeit ein. Mit der Erweiterung der Abgabenordnung schaffen wir die steuerliche Grundlage, um gemeinnützige Wohnungsunternehmen gezielt zu entlasten. Dies ist ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu mehr sozial orientiertem Wohnungsbau.“

Die Neue Wohngemeinnützigkeit besteht grundsätzlich aus zwei Säulen: der steuerlichen Entlastung der Unternehmen und der Förderung von Investitionen.

"Die Förderung von Investitionen muss als nächster Schritt erfolgen, um Unternehmen den Start oder den Übergang in die NWG zu erleichtern", so Michael Schrodi. Damit bezahlbarer Wohnraum langfristig gesichert werden kann, ist aber auch das Handeln des Freistaats gefordert. „Von den 10.000 staatlichen Wohnungen, die Markus Söder bis Ende 2024 versprochen hat, existieren erst wenige Hundert. Dabei liegt die Zuständigkeit für das Wohnungswesen in erster Linie bei den Ländern. Der Bund hat jetzt vorgelegt, aber es bedarf einer Gesamtanstrengung. Auch die bayerische Staatsregierung muss über Investitionszuschüsse bezahlbaren Wohnraum fördern.“

Die NWG erleichtert gemeinnützigen Organisationen, dauerhaft Wohnraum zu vergünstigten Mieten anzubieten und so insbesondere Haushalten mit geringen Einkommen, Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Auch der Betrieb von Einrichtungen für Nahversorgung sowie Versorgungsinfrastruktur sind berücksichtigt. Dadurch entsteht eine gesunde Mischung aus Wohn- und Geschäftsnutzung, die lebenswerte und lebendige Stadtviertel fördert. "Wir verzichten überdies auf bürokratischen Aufwand bei Einkommensprüfungen und wollen dauerhaft eine gute soziale Mischung der Wohnquartiere sichern", so Schrodi, "Das ist uns wichtig."

Die steuerlichen Anpassungen sehen eine Erweiterung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke in der Abgabenordnung vor, wodurch die Wohngemeinnützigkeit als förderungswürdig anerkannt wird. Unternehmen, die diesen Status erlangen, profitieren unter anderem von einer Befreiung von der Körperschaftsteuer. Durch die steuerliche Entlastung wird das Engagement sozial orientierter Unternehmen im Wohnungsbau gestärkt.

"Durch die steuerliche Entlastung stärken wir das Engagement sozial orientierter Unternehmen im Wohnungsbau. Dies schafft nicht nur bezahlbaren Wohnraum, sondern auch langfristige Sicherheit für Mieterinnen und Mieter", so Schrodi abschließend.

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