Mehr finanzielle Unterstützung für kommunale Sportstätten, Jugend- und Freizeiteinrichtungen

31. Juli 2020

Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion wurde im Zuge der Beratungen zum zweiten Nachtragshaushalt des Deutschen Bundestags das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ um 600 Millionen Euro aufgestockt.

„Sport, Jugend- und Freizeiteinrichtungen unterstützen in besonderem Maße den gesellschaftlichen Zusammenhalt und fördern damit die soziale Integration. Als unabdingbare Ankerpunkte im Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger setzen sie sowohl Impulse für den Zusammenhalt in den Kommunen als auch für die Stadtentwicklung“, erklärt Marianne Schieder, Vorsitzende der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion. „Ich freue mich, dass wir gerade in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie kommunale Projekte mit diesem erheblichen Aufwuchs unterstützen können.“

Die Förderquote des Programms liegt, wie bisher, in der Regel bei 45 Prozent (Bundesanteil), bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune bei 90 Prozent (Bundesanteil). Laut Beschluss des Haushaltsausschusses sollen die Projekte eine Fördersumme des Bundes von 500.000 Euro nicht unterschreiten und eine Fördersumme des Bundes von 3 Millionen Euro nicht überschreiten.

Das Bundesinnenministerium wird voraussichtlich Anfang August einen entsprechenden Projektaufruf auf der Seite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung veröffentlichen: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/startseite/_node.html

„Investitionspakt Sportstätten“ vorgezogen

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt hat der Deutsche Bundestag außerdem den eigentlich erst für 2021 geplanten „Investitionspakt Sportstätten“ beschlossen und vorgezogen. Im Jahr 2020 stehen hier 150 Millionen Euro zur Verfügung. Der Investitionspakt wird über die Städtebauförderung abgewickelt.

Für dieses Programm liegen die Finanzierungsanteile bei 75 Prozent (Bund), 15 Prozent (Land) und 10 Prozent (Kommune). Eine etwaige Haushaltsnotlage findet hier keine Berücksichtigung. Förderfähig sind (auch hier) „die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten (gedeckt oder im Freien) sowie deren typische Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen“. Im Fall der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung ist auch die Förderung eines Ersatzneubaus möglich. Wichtig: Die Sportstätte muss hier in einem bzw. in Ausnahmefällen direkt neben einem Sanierungsgebiet gemäß der Städtebauförderung liegen.

Für Antragstellung und Abwicklung sind die Länder zuständig. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wird sicherlich in Bälde die nötigen Informationen zum weiteren Verfahren bekannt geben.

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