Martin Burkert weist unterstützend auf die Petition an den Bayerischen Landtag hin

17. August 2010

Die Vergabepraxis der Bayerischen Eisenbahngesellschaft muss zwingend tarifliche und soziale Mindeststandards beinhalten! Der Landtag möge darauf hinwirken, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), eine 100%ige Tochter des Freistaats Bayern, in ihren Strecken- und Netzausschreibungen die Einhaltung konkreter tariflicher und sozialer Mindeststandards als zwingende Zuschlagskriterien aufnimmt.

Insbesondere die Bindung von Löhnen und Gehältern, Arbeitszeiten und Urlaub an einen repräsentativen Tarifvertrag (Tariftreueerklärung), konkrete Regelungen zur Übernahme von Beschäftigten bei einem Betreiberwechsel (nach den Regelungen der EU VO 1370/2007) sowie Anforderungen an die Qualifikation des Personals des potenziellen Betreibers müssen als Kriterien stets Teil der Ausschreibungen der BEG werden.

Die Umsetzung dieses Petitionsanliegens kann durch einfache Dienstanweisung seitens des für die BEG zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sofort erfolgen.

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