Martin Burkert, Vorsitzender der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, fordert die umgehende Prüfung und gegebenenfalls Erneuerung der Katastrophenschutzpläne für Bayern. Die Zuständigkeit liegt laut Gesetz bei den Verwaltungskreisbehörden. Fraglich ist, mit welchen Inhalten und vor allem von welchem Stand die Schutzpläne sind.
Es ist davon auszugehen, dass diese Pläne nicht zeitgemäß und völlig unrealistisch sind. Es wäre unverantwortlich so wichtige Maßnahmenpläne über Jahre hinweg nicht anzupassen. Es ist befremdlich, wenn es für den Freistaat keine aktuellen Katastrophenschutzpläne unter Berücksichtigung atomarer Risiken gibt. Keiner glaubt an den Ernstfall, doch vorbereitet wäre der Freistatt Bayern meines Erachtens nicht. Sicherheit ist oberstes Gebot. Ich verlange von der Staatsregierung und den zuständigen Staatsministern Joachim Hermann und Markus Söder, dass sie ihre Hausaufgaben machen.
Ich verlange Auskunft über den Stand der Katastrophenschutzpläne, fordere eine kontinuierliche Anpassung und auch einen einheitlichen Katastrophenschutzplan für ganz Bayern. Bezüglich atomarer Katastrophen umfasst die konsequente und nachhaltige Lösung drei Punkte: Zurück zum Zeitplan 2022! Alte AKWs abgeschaltet lassen! Atomkompromiss wieder festschreiben!
Hintergrund: In Bayern gilt das Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) von Juli 1996 (zuletzt geändert Juli 2009). Darin steht in Artikel 3 Absatz 1, dass die Verwaltungskreisbehörden für die Katastrophenschutzpläne zuständig sind. Im Gesetz selber ist das Wort Atom nicht erwähnt. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt Maßnahmen, die auf Länderebene umgesetzt werden. Im Falle eines Atomunglücks gibt es in jedem Bundesland Katastrophenschutzpläne. Diese Katastrophenschutzpläne behandeln auch radioaktive Strahlung nach einem Atomunfall und liegen den Behörden der Landkreise vor.