Markus Söder fordert zu einem Verstoß gegen EU-Recht auf

17. März 2022

Schlechte Oppositionspolitik zeichnet sich dadurch aus, dass sie einfache und populistische Forderungen für falsch beschriebene Probleme mit unbrauchbaren oder nicht umsetzbaren Lösungen verbindet. Ganz in diesem Sinne liegen die Vorschläge des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, die Mehrwertsteuer auf Sprit abzusenken oder gar ganz abzuschaffen.

Für die Umsatzsteuer gibt es in der Europäischen Union Vorgaben für den gemeinsamen Binnen-markt: Eine Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel ist unionsrechtlich nicht zulässig. Herr Söder fordert zu einem Verstoß gegen Unionsrecht auf. Es droht ein teures Vertragsverletzungsverfahren. Selbst wenn die Forderung irgendwann umsetzbar wäre: Sie ist nicht geeignet, schnell und effizient zu helfen.

Zudem führt Herrn Söders zugrundeliegende „Analyse“ auf die falsche Fährte. Die explodierenden Spritpreise führen beim Staat nicht automatisch zu höheren Mehrwertsteuereinnahmen. Die meisten Menschen können jeden Euro nur einmal ausgeben. Die erhöhten Preise führen deshalb entweder zu Sparverhalten beim Sprit oder zu Einsparungen bei anderen Beschaffungen. In Summe bleibt jedenfalls für die unteren und mittleren Einkommen die Belastung durch die Mehrwertsteuer gleich, weil sie gar nicht mehr ausgeben können als bisher. Und bei den Energie- und Kraftstoffsteuern: Die setzen auf der Menge auf, nicht auf dem Preis. Diese Steuereinnahmen steigen also nicht bei höheren Preisen. Sie sinken sogar, wenn weniger gekauft werden kann.

Die SPD-geführte Regierungskoalition tut alles in ihrer Macht stehende und rechtlich Zulässige, um den unteren und mittleren Einkommen bei den zusätzlichen Energiekosten schnell zu helfen: höhere Pendlerpauschale (Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler - ab dem 21. Kilometer- rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent), einen höheren Heizkostenzuschuss für Haushalte mit wenig Geld (270 Euro), mehr Unterstützung für Familien mit wenig Geld (Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche) und ein Einmalzuschuss für besonders bedürftige Erwachsene. Zudem will die Bundesregierung eine Anhebung des Arbeit-nehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1 200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022, eine Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9 984 Euro um 363 Euro auf 10 347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf den Weg bringen.

Untaugliche und unbrauchbare Vorschläge von Herrn Söder helfen den Verbraucherinnen und Verbrauchern leider überhaupt nicht weiter.

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