Zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes der SPD zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet erklärt die rechtpolitische Sprecherin der Landegruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, Marianne Schieder:
Wer einen wirksamen Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet will, braucht klare und eindeutige Regelungen. Mit der von der SPD in ihrem Gesetzesentwurf vorgelegten Buttonlösung bei kostenpflichtigen Angeboten wäre dies in jedem Fall gewährleistet gewesen. Leider war die Regierungskoalition, trotz zahlreicher vernünftiger Argumente, zu keiner Zustimmung zu bewegen.
Wir wollen, dass ein im Internet geschlossener Vertrag nur wirksam wird, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher einen gesonderten, besonders graphisch hervorgehobenen Hinweis („Button") auf den Preis erhalten und diesen durch Anklicken auch bestätigt haben. Damit wird Kostentransparenz im Internet gewährleistet. Unseriösen Anbietern würde es dagegen erschwert, durch unklare oder versteckte Preisangaben bzw. an Benutzerregistrierungen gekoppelte Verträge, die Konsumenten im Internet in Kostenfallen zu locken.
Die Erfahrungen der Verbraucherschutzeinrichtungen zeigen, dass selbst erfahrene Internetuser immer wieder in Abofallen tappen oder auf kostenpflichtige Neppangebote hereinfallen. In den meisten Fällen erfolgt die Abzocke über kostenlose Angebote oder Gewinnspiele, für die man sich einmalig registrieren muss. Mit der Anmeldung wird oft gut getarnt ein verbindlicher Vertrag geschlossen, durch den dann Kosten entstehen. Die unterschiedlichsten Experten sind sich einig, dass die von uns vorgeschlagene Buttonlösung für die Rechtsgültigkeit von im Internet geschlossenen Verträgen ein richtiger und wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz im Internet sei. Selbst in den Reihen der Union und bei den Liberalen wird dies befürwortet.
Doch wieder einmal hat die schwarz-gelbe Koalition gezeigt, dass Wort und Tat zweierlei sind. Statt unserem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen und eine schnelle Lösung auf den Weg zu bringen, wurde er heute von ihnen im Bundestag abgelehnt. Völlig unverständlich ist auch, dass Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger monatelang auf eine europäische Regelung in der EU-Verbraucherrichtlinie hingewiesen hat und damit wertvolle Zeit verstreichen ließ, aber wohl wissend, dass die Richtlinie erst Ende 2012 in Kraft treten soll. Es war daher überfällig, dass sie unseren Vorstoß jetzt zum Anlass für eine eigene Initiative genommen und mittlerweile einen Referentenentwurf zur Einführung der „Button-Lösung“ in Deutschland vorgelegt hat.
Bedenkt man, dass monatlich über 20.000 Beschwerden wegen Kostenfallen im Internet bei den Verbraucherzentralen eingehen, die einen jährlichen mehrstelligen Millionenschaden mit sich bringen, handeln sowohl Regierung als auch die Regierungskoalition fahrlässig.