Marianne Schieder: Grundgesetzänderung zur Förderung von Hochschulen und Wissenschaft auch aus bayerischer Sicht zu begrüßen

13. November 2014

Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag die Änderung des Grundgesetzes zur Abschaffung des Kooperationsverbots im Wissenschafts- und Hochschulbereich. In Zukunft können Bund und Länder in Wissenschaft, Forschung und Lehre besser zusammenarbeiten, freut sich MdB Marianne Schieder, bildungspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion.

Bildung ist so wichtig, dass wir alle Kräfte von Bund wie auch von Ländern zusammennehmen müssen, um im Bildungsbereich Verbesserungen herbeizuführen.

Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern wird im Hochschulbereich nun zumindest gelockert: Mit der Änderung des Art. 91b GG eröffnen wir dem Bund neue Möglichkeiten, um dauerhaft Beiträge zur Grundfinanzierung der Hochschulen zu leisten. Befristete Programme wie beispielsweise die Exzellenzinitiative können damit in dauerhafte Förderformate weiterentwickelt werden.

Die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaftslandschaft wird nachhaltig gestärkt und Kooperationen von Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden deutlich erleichtert. Das ist auch aus bayerischer Sicht zu begrüßen.

„Die SPD wird aber weiter dafür werben, das Kooperationsverbot vollständig, also für alle Bildungsbereiche wie Kitas und Schulen aufzuheben“, unterstreicht MdB Marianne Schieder.

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