Landesgruppe: "Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafgesetzbuch"

25. Juni 2024

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich heute in ihrer Fraktionssitzung für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Die Abgeordneten der bayerischen SPD begrüßen dabei, dass die Fraktion sich für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frauen einsetzt, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessern und bessere Maßnahmen für den Schutz des ungeborenen Lebens ergreifen will.

Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landesgruppe Bayern sowie zuständige SPD-Berichterstatterin im Rechtsausschuss:

„Wir haben uns umfassend mit der geltenden Rechtslage, alternativen Regelungsmöglichkeiten und den Ergebnissen der Regierungskommission zum Thema Schwangerschaftsabbruch auseinandergesetzt. Klar ist: Wir brauchen eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir nun heute eine richtungsweisende Position beschlossen, denn wir sagen, wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden soll. Wir wollen den §218 aus dem Strafgesetzbuch streichen, eine Frist an wissenschaftlichen Standards ausrichten und die Beratungspflicht abschaffen. Bei der Frist, innerhalb derer die Beendigung der Schwangerschaft möglich ist, soll an die Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit zeitlich ausreichendem Abstand angeknüpft werden. Jede Frau hat das Recht selbst über den eigenen Körper zu entscheiden, weshalb wir auch der Überzeugung sind, dass die derzeitige Beratungspflicht durch einen Rechtsanspruch auf Beratung ersetzt werden sollte. Denn die aktuelle Pflicht verstößt gegen internationale Standards der Freiwilligkeit. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen an der Seite des selbstbestimmten Lebens von Frauen. Die aktuelle Regelung in Deutschland ist verfassungswidrig. Nicht nur deshalb besteht Handlungsbedarf. Nicht nur wir, sondern auch die Mehrheit der Bevölkerung steht an der Seite der Frauen in dieser Frage. Das Positionspapier kann daher nur der Anfang und die Grundlage der nun folgenden politischen Diskussionen sein.“

Dr. Carolin Wagner, Co-Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Bayern:

„Um das ungeborene Leben wirksam zu schützen, müssen wir ungewollt schwangere Frauen und Familien gut unterstützen. Sie brauchen einen niedrigschwelligen und guten Zugang zu Unterstützungsmöglichkeiten des Staates sowie zu ergebnisoffener und unabhängiger Beratung – unabhängig davon, ob die Schwangerschaft gewollt oder ungewollt ist. Wir sind von der Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt überzeugt. Aber die Pflicht zur Beratung macht es in der Praxis oftmals schwieriger, den betroffenen Frauen wirklich zu helfen. Für eine wirksame Beratung kommt es auf die Freiwilligkeit an. Deshalb wollen wir die Beratungspflicht durch einen Rechtsanspruch auf Beratung ersetzen. Ärztinnen und Ärzte sollen im Rahmen der medizinischen Aufklärung auf die Beratung hinweisen.“

Carsten Träger, Co-Vorsitzender der SPD-Landesgruppe Bayern:

„Jede Frau hat das Recht, selbst über ihren Körper und ihre Familienplanung zu entscheiden. Dazu gehört auch die freie Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft. Die kürzlich in Teilen vorgestellt ELSA-Studie zeigt aber auch sehr deutlich, dass wir gerade in Bayern massiven Nachholbedarf in der Versorgungslage für ungewollt Schwangere haben. Wir müssen für eine deutlich verbesserte Situation der Frauen sorgen und dafür, dass Schwangerschaftskonfliktsituationen nicht mehr mit dem Schwert des Strafrechts begegnet werden.“

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