Nach Auffassung des wirtschaftspolitischen Sprechers der Landesgruppe Bayern in der SPD Bundestagsfraktion, Klaus Barthel, MdB macht die aktuelle Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Telekommunikationsrecht deutlich:
Es führt kein Weg am flächendeckenden Pflicht-Internet für alle vorbei: Der dynamische Universaldienst muss kommen. Der ländliche Raum darf nicht abgehängt werden!
Die Mehrheit der Experten forderte sinngemäß, dass der Gesetzgeber seiner Pflicht nachkommen muss, für alle Haushalte einen breitbandigen Internetanschluss zu garantieren. Die Qualität des Zugangs sei dynamisch so festzulegen, dass sie mit der allgemeinen technischen Entwicklung und der Nutzung durch die Bevölkerungsmehrheit Schritt hält. Dies sei auch europarechtlich nicht nur möglich, sonder geboten. Auffallend war, dass auch die Kritiker einer solchen Lösung keinerlei belastbare Aussagen dazu machten, auf welchem anderen Weg die Bedürfnisse der Verbraucher und der Wirtschaft nach breitbandigem Internet flächendeckend befriedigt werden könnten.
Damit wurde erneut und nachdrücklich die Forderung der BayernSPD bestätigt, dass es in einem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) einer verbindlichen Regelung bedarf, dass die Telekommunikationsunternehmen flächendeckend bestimmte Bandbreiten - derzeit wohl zwischen 4 und 6 MBit/s - zur Verfügung stellen müssen. In festen Zeitabständen ist dann zu überprüfen, wie sich für die Mehrheit der Nutzer das Angebot entwickelt.
Die Pflicht-Bandbreite für alle ist dann jeweils anzupassen. Ich bin jetzt gespannt, ob die schwarz-gelbe Koalition die Konsequenzen zieht und den Gesetzentwurf ändert und ob die Bayerische Staatsregierung über entsprechende Bundesratsinitiativen endlich ihre Ankündigungen wahr macht.